Liebe Kollegen.
aus gegebenem Anlass bin ich auf der Suche nach einer offiziellen Tätigkeitsbeschreibung (oder einem einschlägigen Urteil) für das, was eine Citystreife zu einer Citystreife macht.
Hintergrund meiner Frage: Ich bin von meinem AG monatelang für 6-€-etwas auf verschiedenen Citystreifen eingesetzt worden, die nachweislich den Kunden auch als solche verkauft worden sind.
Durch Zufall bin ich in einem Tarifvertrag über den Tariflohn für Citystreifen gestolpert, und der beträgt etwa das doppelte. Sofoirt beim AG nachgefragt: nein, können wir nicht zahlen, weil das Objekt nicht genug abwirft.
Da in der Gewerkschaft, habe ich die korrekte Zahlung nach Tarif mit deren Hilfe versucht, einzufordern.
Nun ist die Argumentation, dass es nirgends eine offizielle Beschreibug der Tätigkeit einer Citystreife gibt, und daher kann, so der AG, er auch nicht dazu verurteilt werden, den Tarif dafür zu zahlen.
Nach Ansicht des AG reicht die Bezahlung nach Revierstreife aus, denn hierfür gibt es eine genaue Beschreibung.
Kaderlid grüßt aus der Nachtschicht und dankt schonmal für alle Tipps...