Tätigkeitsbeschreibung / ArbG-Urteil Citystreife????

  • Liebe Kollegen.


    aus gegebenem Anlass bin ich auf der Suche nach einer offiziellen Tätigkeitsbeschreibung (oder einem einschlägigen Urteil) für das, was eine Citystreife zu einer Citystreife macht.
    Hintergrund meiner Frage: Ich bin von meinem AG monatelang für 6-€-etwas auf verschiedenen Citystreifen eingesetzt worden, die nachweislich den Kunden auch als solche verkauft worden sind.
    Durch Zufall bin ich in einem Tarifvertrag über den Tariflohn für Citystreifen gestolpert, und der beträgt etwa das doppelte. Sofoirt beim AG nachgefragt: nein, können wir nicht zahlen, weil das Objekt nicht genug abwirft.


    Da in der Gewerkschaft, habe ich die korrekte Zahlung nach Tarif mit deren Hilfe versucht, einzufordern.


    Nun ist die Argumentation, dass es nirgends eine offizielle Beschreibug der Tätigkeit einer Citystreife gibt, und daher kann, so der AG, er auch nicht dazu verurteilt werden, den Tarif dafür zu zahlen.
    Nach Ansicht des AG reicht die Bezahlung nach Revierstreife aus, denn hierfür gibt es eine genaue Beschreibung.


    Kaderlid grüßt aus der Nachtschicht und dankt schonmal für alle Tipps...

  • Zitat

    ..............Ich bin von meinem AG monatelang..................


    Auf diese konkrete Einzelfallfrage zum rechtlichen Vorgehen darf und wird hier keine Antwort gegeben werden, dies verbietet das Rechtsdienstleistungsgesetz.
    Hier sind Rechtsanwalt etc. die erste Wahl!

  • Die Aufgaben der Citystreifen sind unterschiedlich. Es hängt davon ab, was für eine Dienstvereinbarung zwischen der Kommune (Stadtverwaltung) und dem Sicherheitsunternehmen besteht (Public Private Partnership).


    Fazit: Frag dein Chef oder die Kommune !!


    MFG
    Solution

  • [quote author=Solution link=topic=7164.msg65908#msg65908 date=1246968773]


    ...Fazit: Frag dein Chef oder die Kommune !!...


    [/quote]


    Glaube nicht, dass das etwas bringt. Chef schon gar nicht. :grin:

  • Hi Kalle, Hi alle,


    vielleicht hab ich mich bissi unklar ausgedrückt: rechtliches Vorgehen und so - klar könnt Ihr da keine Rechtsberatung oder etwas ähnliches geben.


    Meine Frage war, ob es jemandem bekannt ist, ob es irgendwo Offizielles (BDWS oder so) eine Art Auflistung aller Tätgkeiten gibt, die eine Citystreife so macht.
    Normalerweise werden spätestens beim Aushandeln der Tarifverträge solche Präzisierungen der einzelnen Tätigkeitsbereiche vorgenommen - bei der Citystreife scheint das irgendwie vergessen worden zu sein, was weiß ich.


    Bei ver.di ist jedenfalls nur soviel bekannt ".....im öffentlichen Auftrag...". Fertig.


    Was sie tatsächlich macht weiß ich ja, Solution. Ich hab's ja lang genug gemacht. Und die Kommune(n) sind ja auch der Ansicht, dass meine Kollegen und ich dort als Citystreife unterwegs sind (arbeiten ja auch direkt mit den jeweiliegen Ordnungsämtern zusammen) - nur bezahlen tun sie wohl nur einen Satz, der eine tarifgerechte Bezahlung der eingesetzten SMA gar nicht zulässt - sagt der AG, und das glaube ich ihm auch.


    MEINE Meinung ist allerdings die, dass es eigentlich die Aufgabe der Vertrieb'lers (gewesen) wäre, dem Kunden (also hier den Stadtvätern) ein korrektes Angebot zu unterbreiten - korrekt bedeutet hier: kein Zuschussgeschäft für das Unternehmen, auch wenn die Mitarbeiter tarifgerecht entlohnt werden.


    Was auch weiterhelfen würde, ist die Information, ob jemandem ein Präzedenzurteil in der Sache bekannt ist.


    Kaderlid

  • Hi!


    Wenn der Chef denkt, sich einen Namen zu machen ohne profit zu machen, ist das seine Schuld. Er soll aber , seinen Mitarbeitern einen gerechten Lohn zahlen.
    Wenn die Kommune sogar sagt, oder der Ansicht ist, das die Leute als Citystreifen unterwegs sind, würde ich mir zurecht Gedanken machen.
    Wenn du wirklich versuchen willst, dein Recht durchzusetzen, dann gehe zum Anwalt. Es gibt ja noch den § 266a. Nur als Info, die erste Instanz muss jeder selber zahlen. Kann also teuer und lange werden.
    Die Kommune versucht (wie jeder) ein günstiges und gutes Angebot zu bekommen. Wenn dein Chef denkt, dass das Angebot gut für ihn ist, dann soll er auch dafür gerade stehen.

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