Hallo,
hab mal ne Frage zum Sicherheitsgewerbe!! Wenn jemand die Sachkundeprüfung nach §34 a und eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt und in der Tätigkeit folgendes angegeben hat: "Sicherheitsdienstleistungen" kann er dann alle Bewachungsaufgabenen sowie Dienstleistungen im Sicherheitsbereich anbieten??? (Personenschutz, Insatllation Sicherheitstechnik, Ladendetektive, Observation usw.)
Oder gibt es da noch etwas was man wissen sollte??? (Zusatzerlaubnis etc.)
PS: Klar ist auf jedenfall, das Personenschutz mit Bewaffnung nur mit Waffenschein geht!!!!!!!!!!!!