Sicherheitsgewerbe

  • Hallo,


    hab mal ne Frage zum Sicherheitsgewerbe!! Wenn jemand die Sachkundeprüfung nach §34 a und eine Gewerbeanmeldung bei der Stadt und in der Tätigkeit folgendes angegeben hat: "Sicherheitsdienstleistungen" kann er dann alle Bewachungsaufgabenen sowie Dienstleistungen im Sicherheitsbereich anbieten??? (Personenschutz, Insatllation Sicherheitstechnik, Ladendetektive, Observation usw.)


    Oder gibt es da noch etwas was man wissen sollte??? (Zusatzerlaubnis etc.)



    PS: Klar ist auf jedenfall, das Personenschutz mit Bewaffnung nur mit Waffenschein geht!!!!!!!!!!!!

  • Hallo :)


    Bitte informiere dich bei der für dich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Dort werden deine Fragen beantwortet werden können.

  • Zumindest bei uns muss fast jede Bewachungsaufgabe separat beantragt werden. Bei normaler Erteilung einer einer Gewerbeerlaubnis sind die beantragten Aufgabengebiete auch separat aufgeführt. Nennt sich bei uns der "kleine Gewerbeschein".
    Wie es in den einzelnen Ländern und Gemeinden aussieht, kann ich natürlich nicht sagen, da wäre eine Rücksprache mit dem Gewerbeamt wirklich angebracht.

  • [quote author=SFF link=topic=7127.msg65601#msg65601 date=1246010147]



    PS: Klar ist auf jedenfall, das Personenschutz mit Bewaffnung nur mit Waffenschein geht!!!!!!!!!!!!
    [/quote]


    nein, geht auch ohne :grin: :grin:

  • Die Erlaunbnis für die Gewerbeausübung nach § 34a deckt alle Bereiche ab, die darunter fallen. Das wird man Dir auch sagen. Welche Unternehmensform stellst Du dir vor? GmbH, mini GmbH,Limited oder Corporate?

  • Keine Bewachungstätigkeiten im Sinne des von §34a GewO ist die Installation von Notruf-, Alarmanlagen.


    Diese Tätigkeit muss du separat Anmelden. Danach brauchst du aber auch einen Sicherheitstechniker/in der die Sachen einbaut.