Oft wird ins Feld geführt, warum in die Gewerkschaft, bringt doch eh nix und kostet auch noch Geld. Das es sich durchaus lohnen kann, in der Gewerkschaft organisiert zu sein, stellt das Bundesarbeitsgericht klar. In diesem Fall (Urteil vom 18. März 2009, AZ: 4 AZR 64/08) wurde es Arbeitgebern freistellt, den Zuschlag auch an nicht in einer Gewerkschaft organisierte Arbeitnehmer zu zahlen.
Tarifvertrag darf Gewerkschaftsmitglieder in Grenzen bevorzugen
Arbeitgeber und Gewerkschaften dürfen in Tarifverträgen eine Sonderleistung für Gewerkschaftsmitglieder vereinbaren.
Geklagt hatte eine nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmerin, für deren Arbeitsvertrag verschiedene Tarifverträge maßgeblich waren. Ein Sanierungstarifvertrag sah eine befristete Kürzung der Jahressonderzahlung vor. Zum Ausgleich erhielten ausschließlich Mitglieder der Gewerkschaft ver.di eine jährliche Zahlung von 535 Euro brutto. Gegen diese Ungleichbehandlung richtete sich die Klage.
Die Richter am Bundesarbeitsgericht wiesen die Klage ebenso wie die Vorinstanz ab.