Ist ein Kfz eine Waffe?

  • Es ging um die Strafhöhe, deshalb finde ich es so ok. :rolleyes:


    Zitat

    Die Unterscheidung ist für die Höhe der Strafe entscheidend:
    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte kann im Normalfall mit höchstens zwei,
    beim Einsatz von Waffen mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden.

  • Na ich sehe das etwas anders. Warum nahm er den Polizeibeamten 10 Meter im Rückwertsgang mit? Bestimmt nicht um ihn spazieren zufahren! Also wollte er ihn mit dem Auto verletzen und sich einen Vorteil durch Fluch (ohne PVB) erlangen. Hierbei wurde das Auto als Werkzeug zu einer (versuchten) Körperverletzung benutzt.


    Ergo war das Fahrzeug nach "meinem Rechtsempfinden" eine Waffe. Genauso wie ich in den 80er kein Mörder war, obwohl aktiver Reservist!

  • [quote author=bahn-popeye link=topic=5428.msg47822#msg47822 date=1221757459]
    Ergo war das Fahrzeug nach "meinem Rechtsempfinden" eine Waffe. Genauso wie ich in den 80er kein Mörder war, obwohl aktiver Reservist!
    [/quote]


    Naja, es wird in die Richtung "gefährliches Werkzeug" a la § 224 StGB gehen ;)

  • Stimme Bahn-Popeye da mal zu. Ein KFZ kann sehr gut als Waffe eingesetzt werden. Ich denke da z.B. auch an unsere Geldtransorter, die dem Fahrer in der Regel als einzig nutzbare Waffe das Fahrzeug lassen.
    Wenn man es so sieht, ist jeder Gegenstand, den man zu einem Angriff oder zur Abwehr eines Angriffes nutzt eine Waffe.


    Nur gibt es eben diese juristische Definition für "Waffe" und "gefährlichen Gegenstand", mit seinen Unterscheidungsmerkmalen. Und eine Frage ist eben: Ist das Gerät zum Zwecke des Angriffs oder zur Abwehr gebaut, oder nicht. Wenn nicht, ist es eben keine Waffe.

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