Arbeitsplätze von Leiharbeitern sind «freie Stellen»

  • Zitat

    Hamm/Berlin -
    [size=11pt]Sind in einem Unternehmen Arbeitsplätze längerfristig mit Leiharbeitnehmern besetzt,
    gelten diese Arbeitsplätze als freie Stellen. Bevor einem Festangestellten betriebsbedingt gekündigt wird,
    muss ihm ein solcher Arbeitsplatz angeboten werden.[/size]



    der ganze Artikel hier
    http://www.rundschau-online.de…tikel/1218341555006.shtml

  • Wäre ja wohl auch schlimm wenn es nicht so wäre und der Festangestellte gehen müsste und der "billige" Leiharbeiter bleiben könnte. Für den muss seine Firma doch sowieso einen anderen Arbeitsplatz besorgen. So kenne ich das ztumindest von früher.

  • Zitat

    Wäre ja wohl auch schlimm wenn es nicht so wäre und der Festangestellte gehen müsste und der "billige" Leiharbeiter bleiben könnte. Für den muss seine Firma doch sowieso einen anderen Arbeitsplatz besorgen. So kenne ich das ztumindest von früher.


    Früher wars auch mal so,theoretisch ist es auch heute noch so.
    Nur dran halten tut sich niemand mehr,Leiharbeiter werden zwischen den Einsätzen gekündigt oder müssen ihre Ansparstunden zum überbrücken nehmen.