ZitatHamm/Berlin -
[size=11pt]Sind in einem Unternehmen Arbeitsplätze längerfristig mit Leiharbeitnehmern besetzt,
gelten diese Arbeitsplätze als freie Stellen. Bevor einem Festangestellten betriebsbedingt gekündigt wird,
muss ihm ein solcher Arbeitsplatz angeboten werden.[/size]
der ganze Artikel hier
http://www.rundschau-online.de…tikel/1218341555006.shtml