Azubi, Berufschule und Freizeit?

  • Hallo


    Wußte nicht wohin damit, aber habe mal ne Frage:


    Wenn ich Berufschule habe ist es rechtlich vorgesehen das ich das wochende vor beginn der BS frei zu stellen ist vom arbeitgeber und ab wann.... wäre nett wenn ihr ein Link findet ^^ manchmal bin ich echt zu blöd google zu benutzen, aber dafür gibst ja foren :P.



    Mfg. Nico






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    Einmal editiert, zuletzt von kalle ()

  • [quote author=GeilerNico link=topic=5306.msg46606#msg46606 date=1219217691]
    Wenn ich Berufschule habe ist es rechtlich vorgesehen das ich das wochende vor beginn der BS frei zu stellen ist
    [/quote]
    ;) Du willst im Wachdienst arbeiten, vergiss mal schnell deine Rechte ;)


    naja, bist 18 und da gelten schon wieder andere Regeln.

    Einmal editiert, zuletzt von wächter ()

  • :angel: sorry gilt auch für dich


    http://www.buzer.de/gesetz/956/a13681.htm

  • Hi Nico,


    also bei uns in FFM hatte sich die Bahn immer ans freie Wochenende vor der Berufsschule gehalten. Und wenn es mal vergessen wurde - das kam natürlich häufiger vor - hat man es bereitwillig auf Anfrage geändert. Ich weiß ja nicht, in welchem Lehrjahr du bist, aber die Fachlehrer von Lernfeld 1 und Lernfeld 2 sind da meist die besten Ansprechpartner, wenn es ums Arbeitszeitengesetz geht. Aber der Wächter hat dir ja schon das passende rausgesucht.

  • Guten Abend


    Ja bin 2 Lehrjahr und muss halt am Freitag in den Samstag reinarbeiten bis 02:30.


    Aber da ich mich nun gut informiert habe, kann ich leider nichst dagegen machen und muss da so hinnehmen, weil wir haben bei unseren bereich des SOD nicht so ne kompetenz.


    Naja gut das ich next Monat wieder in der S Bahn Wache bin..



    Mfg. Nico

  • Sag mal.... hast du gesoffen??? Ich hab jetzt echt kein Wort verstanden.


    Zum Thema:


    Ich hab jetzt natürlich weder die die Ausbildungsverordnung noch das Jugendarbeitsschutzgesetz im Wortlaut im Kopf aber ich kann mich beim allerbesten Willen nicht daran erinnern, dass irgendwo gestanden hätte, dass den Auszubildenden das WE vor der Berufsschule Freischichten zu gewähren ist. Das steht nur, dass Jugendliche unter 18 max. XX Stunden in der Woche zu beschäftigen sind und XX Stunden zusammenhängend Freizeit zu gewähren ist. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

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