Urlaubsrecht bei Befristung

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    Mein Problem liegt zwar schon ein paar Jahre zurück aber dieses ärgert mich immer auf's Neue.
    In Eberswalde im Maßregelvollzug wurden Mirarbeiter gesucht von der Firma Dussmann NL FFO die Sicherung einer Baumaßnahme durchzuführen. Im Arbeitsvertrag wurde eine Befristung von 3 Monaten festgelegt. Soweit ist es ja io. ( Ausser der Lohn ) 4,75 € Brutto. Der Termin lt. Bauvereinbahrung konnte nicht erreicht werden daher wurde mein AV verlängert. Ich habe also ab 18.05.-31.10. gearbeitet. Da ich ich glaubte einen anteiliegen Urlaub zu bekommen lag ich wohl falsch. Denn unser Beziksleiter war der Meinung wir hätten einen Arbeitsvertrag und kein Urlaubsvertrag . Ich wollte klagen, aber meine Frau arbeitet auch bei Dussmann und ich wollte ihr keine Probleme bereiten. Unsere zuständige Lohnbuchhaltung ist in Berlin. Dort wurde mir bestätigt das mir anteilmäßiger Urlaub zu steht. Er konnte nicht genommen werden wegen Engpass. Ich habe ja dafür verständnis . Mein Urlaub hätte ausbezahlt werden können , ja wie gesagt ich hatte ein Arbeitsvertrag und kein Urlaubsvertrag. Wer liegt da falsch ????


    Ich bitte um hilfe


    Danke Junge 64

  • Ich kann da nur aus Erfahrung sprechen. 1980 war ich als Aushilfe bei der Deutschen Bundespost im Paketverladedienst beschäftigt. Die Verträge gingen gewöhnlich über sechs Monate. Der anteilige Urlaub wurde im Anschluss ausgezahlt, da er aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden konnte. Wie gesagt, ich war Aushilfe :cool:

  • Mit einem befristeten Arbeitsvertrag bist Du ein Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes.
    Daraus ergibt sich für Dich ein Urlaubsanspruch nach dem Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer. Abweichend von diesem Gesetz sind nur Vereinbarungen die den Urlaubsanspruch erhöhen, dann spricht man vom tariflich vereinbarten Urlaub.
    LINK

  • Leider steht das jetzt nicht genau wie das abläuft wenn am am 14.07-eintritt und am 13.07 austritt



    hat man dann Anspruch für 11 Tage aus dem Alten Jahr und 24 aus dem Neuen ?

  • Es besteht ein Jahresurlaubsanspruch, dieser wird in so einem Fall auf die Monate herunter gerechnet. Bei 24 Tagen pro Jahr durch 12. ergibt zwei pro ganzen Monat und einen Tag für einen halben Monat.

  • ok mir wurde beim Arbeitsgericht aber gesagt das ich weil ich im Jahr 2009 keinen Urlaub nehmen konnte außer den aus 2008 im März weil dieser sonst verfallen währe das ich Volle 24 Tage Anspruch habe weil ich in der Zweiten Hälfte des Jahres aus dem Unternehmen ausgeschieden bin





    Was ist nun Richtig

  • Dieses Thema enthält 3 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.