Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Mein Problem liegt zwar schon ein paar Jahre zurück aber dieses ärgert mich immer auf's Neue.
In Eberswalde im Maßregelvollzug wurden Mirarbeiter gesucht von der Firma Dussmann NL FFO die Sicherung einer Baumaßnahme durchzuführen. Im Arbeitsvertrag wurde eine Befristung von 3 Monaten festgelegt. Soweit ist es ja io. ( Ausser der Lohn ) 4,75 € Brutto. Der Termin lt. Bauvereinbahrung konnte nicht erreicht werden daher wurde mein AV verlängert. Ich habe also ab 18.05.-31.10. gearbeitet. Da ich ich glaubte einen anteiliegen Urlaub zu bekommen lag ich wohl falsch. Denn unser Beziksleiter war der Meinung wir hätten einen Arbeitsvertrag und kein Urlaubsvertrag . Ich wollte klagen, aber meine Frau arbeitet auch bei Dussmann und ich wollte ihr keine Probleme bereiten. Unsere zuständige Lohnbuchhaltung ist in Berlin. Dort wurde mir bestätigt das mir anteilmäßiger Urlaub zu steht. Er konnte nicht genommen werden wegen Engpass. Ich habe ja dafür verständnis . Mein Urlaub hätte ausbezahlt werden können , ja wie gesagt ich hatte ein Arbeitsvertrag und kein Urlaubsvertrag. Wer liegt da falsch ????
Ich bitte um hilfe
Danke Junge 64