Anforderung als Mitglied einer IHK-Prüfungskommission

  • Es gibt auch noch zahlreiche andere Lehrbehelfe und auch einen sehr guten Online-Lehrgang...


    Was ich aber schon seit Jahren wissen möchte: Welche fachlichen Anforderungen muss man erfüllen, um als Mitglied einer IHK-Prpfungskommission im Berech Wach- und Sicherheitsgewerbe bestellt zu werden-
    speziell im Fachgebiet Recht/Strafrecht?

    Offenbar ist dazu keine juristische Vorbildung erforderlich (=Jurastudium mit mind. 1. Staatsexamen) , wie auch im Sachgebiet Psychologie/Umgang mit Menschen eine Schusterlehre genügt. Bei den IHKen läuft es anders als bei den Handwerkskammern. Man gibt darüber auch keine Auskunft, und nicht einmal das BMWi in Berlin sieht sich dazu in der Lage. Ich habe nur so viel mitbekommen, dass man IHK-Prüfungsentscheidungen kaum anfechten kann, wie auch IHK-Unterrichtungsbescheinigungen nach 34a ihre Gültigkeit behalten, wenn es sich herausstellt, dass der Inhaber der deutschen Sprache nicht mächtig ist.

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  • Auch ich Interessiere mich für eine Prüfertätigkeit und habe da mal auf die Seite der HK Hamburg geschaut. Dort ist in der tat etwas für angehende Prüfer zu finden und auch bedarf an neuen Prüfern. neben der Fach und Sozialkompetenz die man selbst verständlich mitbringen soll, wird man noch unentgeldlich bei der HK geschult. also ein Blick ins Netz oder ein Gespräch bei der HK würden dich weiterbringen.

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  • Hallo Kollege,
    das war wohl ein Missverständnis. Ich interessiere mich NICHT für eine Tätigkeit als Prüfer, sondern möchte wissen, WIE man Prüfer wird! Die Hinweise auf dieverse Veröffentlichungen sind mir sehr wohl bekannt, leider aber auch dort nichts als Blabla. Nirgendwo steht - und auch im BMWi sowie beim DIHK ist man völlig überfragt (oder tut zumindest so) - nach welchen fachlichen Kriterien man z.B. Mitgleid einer Sachkunde-Prüfungskommission werden kann, das juristische/strafrechtliche Fragen im mündlichen Teil formulieren und Antworten darauf bewerten darf.


    Ich selber hattte seinerzeit damit keine Probleme, treffe aber immer wieder Durchfaller, die nachzuforschen bemüht sind, was an ihren Antworten wohl falsch war. Ein (kleiner) Teil davon war m.E. jedoch richtig, darüber gibt es auch Korrespondenzen z.B. mit einem Innenministerium bzw. einer fachlichen Grösse. So wie immer wieder zu erleben ist, dass auf Rostlauben "TÜV" - neue Plaketten geklebt werden oder verdreckte Krankenhäuser mit dem QS-Brief nach DIN EN ISO 9001 ausgestattet werden (sog. TÜV-Pappe), so kann selbstverständlich auch mal ein Blindgänger in einer IHK-Prüfungskommission auftauchen. Wie kam er aber hinein und damit auf eine tolle Plattform für Eigenwerbung...

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  • Guten Morgen!


    Leider habe ich nicht Zeit genug um auf Eure Anfragen ausführlich zu antworten.
    Schaut doch mal bei den entsprechenden IHK's unter 'Prüfungsordnung' nach. Dort findet Ihr schon allerlei Nützliches zu diesem Thema. Oder hier:
    [glow=red,2,300]http://www.vsw-bw.de/pdf/06-09%20DIHK-Bericht.pdf[/glow]


    Einschließlich Musterprüfungsfragen!!!


    Die Besetzung der Prüfungsausschüsse erfolgt nach bestimmten Regeln, wobei diese je nach Fachrichtung und Zweck des Ausschusses unterschiedlich sind. Die Berufung in einen Prüfungsausschuß erfolgt durch die Geschäftsführung der entsprechenden IHK. Meist setz sich ein Ausschuß aus Unternehmervertretern, Arbeitnehmervertretern, Fachdozent eines entsprechenden Bildungsträgers usw. zusammen.


    Generell ist aber festzuhalten, daß die Mitglieder der Ausschüsse eine entsprechende Qualifikation haben. Neben der speziellen fachbezogenen Qualifikation evtl. auch eine Ausbildereignung. Hierzu müssten die IHK's aber erschöpfend Auskunft geben. (Siehe o.a. Link)


    Was die rechtliche Seite der Prüfungsergebnisse angeht, so können auch diese auf dem Verwaltungsrechtsweg überprüft werden. Bei diesem Verfahren kann der Betroffene auch Einsicht in seine Unterlagen und die Bewertung erhalten.


    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, daß während meiner bisherigen Prüfer- und Aufsichtszeit (11 Jahre) nur ein Fall bis zum Verwaltungsgericht vorgedrungen ist. Es handelte sich hierbei um die Bewertung einer schriftlichen Prüfung zur Werkschutzfachkraft. Bei einer Gesamtpunktzahl von 29 (von möglichen 100) war dieses Verfahren von vorneherein aussichtslos.
    Immer wieder stelle ich fest, daß auch meine Schüler nach den Prüfungen oft von 'unmöglichen Fragen', 'falsch gelernten Sachverhalten', 'fehlerhaften Rechtsauslegungen' der Prüfer sprechen.
    Nachgefragt nach dem genauen Wortlaut der Frage, herrscht zunächst einmal Schweigen. Bei genauerem Hinsehen stellt sich dann heraus, daß der Prüfling in seiner Aufregung etwas übersehen oder falsch verstanden hat. Wenn dann das große Licht aufgeht, ist es natürlich zu spät.


    Auch wenn es für Prüflinge oft so scheint als wenn die Prüfer willkürlich beurteilen würden, so sieht die Angelegenheit in fast allen Fällen bei näherer Betrachtung anders aus.


    Bei Gelegenheit kommen weitere Erläuterungen.


    Gruß


    Orgelsmann

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  • Die IHKen bestellen autark und eigenverantwortlich Prüfer, von deren Fachkunde sie überzeugt sind.
    Wo es um reines Abfragen katalogisierter Fakten geht, kann man m.E. auch "Quereinsteiger" akzeptieren.
    Wenn dann jedoch z.B. über strafrechtliche Überlegungen gemutmaßt wird und z.T. objektiv falsche Antworten erwartet werden, auf die der Prüfling nicht vorbereitet ist, sieht die Sache schon anders aus. Auch die DIHK-Musterfragen/Antworten bieten teilweise erheblichen Auslegungsspielraum und würden wohl nicht jeder fachkundigen Überprüfung standhalten.


    Da eine IHK-Prüfung, egal wo bestanden, bundesweit gilt, sollten auch bundesweit einheitliche und transparente Bestellungsregeln gelten. Das ist und bleibt Wunschdenken, ist mir schon klar. Zumindest sollte jedoch die Herkunft einer Qualifizierungung gewichtet werden: Etwa nach dem Motto: Werkschutzfachkraft geprüft in X = ok, geprüft in Y = bedenklich. Man hat ja auch mit der Gewichtung von Abiturnoten aus unterschiedlichen Regionen gute Erfahrung gemacht.


    Ein namhafter Veranstalter von mit Bildungsgutschein geförderten, sehr lange, viel zu lange dauernden Vorbereitungslehrgängen wirbt auch damit, dass sein "pädagischer Leiter" Vorsitzender einer IHK-Prüfungskommission ist. Das positive Prüfungsergbnis wird damit suggeriert. Es wäre einfacher, würde er auch gleich IHK-Prüfungsbscheinigungen verkaufen, wie er es teilweise mit seinen eigenen Werkschutzlehrgangs-Bescheinigungen ohne Teilnahme macht - oder 2 andere IHKen dies mit ihren Unterrichtungs-Bescheinigungen für nicht deutsch Sprechende via Subunternehmer tun...

    Einmal editiert, zuletzt von bahn-popeye ()

  • [quote author=investigator link=topic=4124.msg33545#msg33545 date=1204279595]
    Es wäre einfacher, würde er auch gleich IHK-Prüfungsbscheinigungen verkaufen, wie er es teilweise mit seinen eigenen Werkschutzlehrgangs-Bescheinigungen ohne Teilnahme macht -
    [/quote]


    Wenn du dafür Beweise hast, solltest du es an die dafür zuständigen Stellen melden, es scheint ja öfter vorgekommen zu sein, warum bist du da noch nicht aktiv geworden?

    Einmal editiert, zuletzt von bahn-popeye ()

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