Es gibt auch noch zahlreiche andere Lehrbehelfe und auch einen sehr guten Online-Lehrgang...
Was ich aber schon seit Jahren wissen möchte: Welche fachlichen Anforderungen muss man erfüllen, um als Mitglied einer IHK-Prpfungskommission im Berech Wach- und Sicherheitsgewerbe bestellt zu werden-
speziell im Fachgebiet Recht/Strafrecht?
Offenbar ist dazu keine juristische Vorbildung erforderlich (=Jurastudium mit mind. 1. Staatsexamen) , wie auch im Sachgebiet Psychologie/Umgang mit Menschen eine Schusterlehre genügt. Bei den IHKen läuft es anders als bei den Handwerkskammern. Man gibt darüber auch keine Auskunft, und nicht einmal das BMWi in Berlin sieht sich dazu in der Lage. Ich habe nur so viel mitbekommen, dass man IHK-Prüfungsentscheidungen kaum anfechten kann, wie auch IHK-Unterrichtungsbescheinigungen nach 34a ihre Gültigkeit behalten, wenn es sich herausstellt, dass der Inhaber der deutschen Sprache nicht mächtig ist.