Anzeige, gegen Bedienstete der S-Bahnwache

  • Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung gegen drei Bedienstete der S-Bahnwache München


    weiter hier beim Isarboten
    www.isarbote.de
    PS: Hoffe mal die Zeugen haben geholfen, sonst sind die auch dran.





    Link deaktiviert, nicht mehr aktuell kal

  • Zumindest wurden ja Polizei und Rettungsdienst informiert. Und als angehende Schwester sollte sie wissen, was zu tun ist.

  • Zitat:
    gegen drei Angestellte des Sicherheitspersonals der S-Bahn schwere Vorwürfe erhebt



    PS: bei mir fällt sowas unter natürliche Auslese!


    Denke mal es wird nichts weiter passieren, wie kann so ein Berichtschreiber nur von schwere Vorwürfe reden !??
    ;) vielleicht hat er die Dame ja gesehen. :D

  • < auf der Treppe zur UBahn am Hauptbahnhof >


    Diese Stelle fällt tatsächlich nicht in den Zuständigkeitsbereich der S-Bahnwache, egal welche der zahlreichen Treppen im Hbf zu U-Bahn auch gemeint sein mag!
    Dafür ist die (schwer bewaffnete) U-Bahnwache zuständig, eine komische Organisation von Securitas und Verkehrsbetriebe. Es klingt sehr unglaubwürdig, was das zitierte Revolverblatt so von sich gibt...


    Und: Wenn jemand eine S-Bahnwache-Dienstkleidung trägt, dann muss er noch lange kein "Bediensteter der S-Bahnwache" sein. Es könnte sich auch um verkleidete Leihmitarbeiter handeln, die von Sklaventreibern ohne AÜG-Erlaubnis gestellt werden....

  • Zitat

    < auf der Treppe zur UBahn am Hauptbahnhof >
    Diese Stelle fällt tatsächlich nicht in den Zuständigkeitsbereich der S-Bahnwache, egal welche der zahlreichen Treppen im Hbf zu U-Bahn auch gemeint sein mag!



    Also wenn ich jemanden in einer akuten Not bzw. Notlage helfen kann, dann interessieren mich
    irgendwelche Zuständigkeiten nicht, dann helfe ich! Es ist auch in dem Zusammenhang völlig uninteressant,
    welcher Art von Berufgruppe ich angehöre, der Vorwurf der unterlassen Hilfeleistung greift bei jedem und immer.
    Sollte sich herausstellen, das sich die Leute mit Hinweis auf ihre "Zuständigkeit" weigerten Hilfe zu leisten, so
    gehört das meiner Meinung bestraft.

  • In Fall der Wachleute wiegt ein solcher Vorwurf aber schwerer.


    [KLUGSCHEISS] Erstens weil die Jungs nicht nur die gesetzliche Verpflichtung zum Handeln haben (§323C StGB) sondern auch noch die vertragliche Verpflichtung (wenn sie denn zuständig waren). Damit hätten sie dann nach §13 StGB (Tun durch Unterlassen) eine Straftat begangen oder übersetzt:
    Sie sind in einer Garantenstellung.
    [KLUGSCHEISS_ENDE]


    Wenn da aber schon Leute am Unfallort waren, dann wird dabei nix auskommen. Mehr als Hilfe leisten geht nicht. Die Drei hätten den Kohl auch nicht fett gemacht.

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