Bewerber verlangte Entschädigung

  • Beim Arbeitsgericht Krefeld verlangte ein abgelehnter Bewerber Entschädigung in Höhe eines Betrages von
    € 3.000


    Der 45jährige Kläger, der verheiratet und einem Kind zum Unterhalt verpflichtet ist, hat eine Ausbildung zum Industriekaufmann absolviert. Er verfügt über mehrjährige Berufserfahrung in allen kaufmännischen Bereichen sowie über PC-Erfahrung. Zurzeit ist er arbeitslos.
    Der Kläger bewarb sich auf eine Stellenausschreibung die folgendem Inhalt hatte :


    Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir kurzfristig eine Kaufm. Angestellte
    Empfang und allgemeine Bürotätigkeit
    Nachmittags 4 bis 5 Std. täglich von Montag bis Freitag.


    Wir erbitten Ihre schriftliche Bewerbung mit Foto per Post oder E-Mail.


    Auf seine Bewerbung teilte die Firma ihm mit, dass eine Anstellung leider nicht in Frage käme.
    Die Stelle würde ausschließlich mit einer Frau besetzt .


    Der Kläger hat auf der Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eine Entschädigung eingeklagt. Ziel dieses am 18. 8. 2006 in Kraft getretenen Gesetzes ist es, Benachteiligungen unter anderem wegen des Geschlechts zu verhindern oder zu beseitigen. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot kann der Benachteiligte Schadensersatz oder eine angemessene Entschädigung verlangen. Wird ein Stellenbewerber unter Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot abgelehnt, kann eine Entschädigung in Höhe von bis zu drei Monatsgehältern durch das Gericht sogar dann zugesprochen werden, wenn der abgelehnte Bewerber nicht der am besten Qualifizierteste war. Zwischen den Parteien war streitig, ob es sich um eine ernst gemeinte Bewerbung gehandelt hat. Der Kläger hatte in den vergangenen Monaten bereits in mehr als zehn vergleichbaren Fällen verschiedene Arbeitgeber auf Entschädigung verklagt, die in ihren Stellenausschreibungen nur nach einer weiblichen Angestellten gesucht hatten.


    Die Parteien haben im Termin einen Vergleich geschlossen, in dem sich die Firma zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 200,- Euro brutto verpflichtet hat.


    Arbeitsgericht Krefeld, Vergleich vom 30.11.2007 - 3 Ca 2615/07


    Anmerkung


    Persönlich finde ich ,das der Kläger einen schlechten vergleich abgeschlossen hat. :top:

    Einmal editiert, zuletzt von Dirty Harry ()

  • Auf die Idee zu kommen die Firma zu verklagen finde ich ja schon der Hammer.


    Zitat

    Persönlich finde ich ,das der Kläger einen schlechten vergleich abgeschlossen hat


    Stimme ich dir zu, hätte aber auch anders ausgehen können......


    Zitat

    Der Kläger hatte in den vergangenen Monaten bereits in mehr als zehn vergleichbaren Fällen verschiedene Arbeitgeber auf Entschädigung verklagt, die in ihren Stellenausschreibungen nur nach einer weiblichen Angestellten gesucht hatten.


    ........Ist ja ein wunder das man ihm wenigsten 200 Euro zu gestanden hat. Mir kommt es so vor als wenn der nur ein Grund gesucht hat Firmen zu verklagen und die für seine Arbeislosigkeit verantwortlich zu machen.

    Einmal editiert, zuletzt von Dirty Harry ()

  • [quote author=Mapi link=topic=3799.msg29701#msg29701 date=1199292425]
    ........Ist ja ein wunder das man ihm wenigsten 200 Euro zu gestanden hat. Mir kommt es so vor als wenn der nur ein Grund gesucht hat Firmen zu verklagen und die f??r seine Arbeislosigkeit verantwortlich zu machen.
    [/quote]


    da seine Bewerbungen nicht angenommen wurden, ist der von Dir vermutete Grund kaum beweisbar. Mir gef?¤llt, das hier jemand seine Rechte ausreizt und als einsamer K?¤mpfer auch f??r die Gleichberechtigung des Mannes k?¤mpft ;)


    ea.dsm

  • [quote author=eadsm link=topic=3799.msg29702#msg29702 date=1199293114]
    da seine Bewerbungen nicht angenommen wurden, ist der von Dir vermutete Grund kaum beweisbar.


    ea.dsm
    [/quote]


    Natürlich ist das nicht Beweisbar ist ja auch nur meine Meinung. Aber findest du nicht das die Firmen schon einen Grund haben warum sie Anzeigen aufgeben die Geschlechtsbezogen sind?


    z.B bei mir auf den Objekt dürfen keine Frauen sitzen,
    nicht weil das meine Firma nicht will sondern weil der Aufraggeber das so will.
    Also ist es doch Blödsinn eine Frau (in diesen Fall) einzustellen. Man kann ja nicht jemanden zwingen einen Einzustellen.

    Einmal editiert, zuletzt von Mapi ()

  • [quote author=Mapi link=topic=3799.msg29703#msg29703 date=1199296713]
    Man kann ja nicht jemanden zwingen einen Einzustellen.
    [/quote]


    kann man sicher nicht. Wenn der Auftraggeber es fordert oder an bestimmte spezifische Dinge gebunden gibt es da auch Ausnahmen.
    Aber ansonsten ist es nun mal Gesetz und besondere Gr??nde, ausschlie??lich Frauen in die engere Wahl zu nehmen, sah sicher auch das Gericht nicht. Sonst w?¤re es nicht zu diesem Vergleich gekommen.


    ea.dsm

  • [quote author=Mapi link=topic=3799.msg29701#msg29701 date=1199292425]


    Mir kommt es so vor als wenn der nur ein Grund gesucht hat Firmen zu verklagen und die f??r seine Arbeislosigkeit verantwortlich zu machen.


    [/quote]


    Was w?¤re schlimm daran wenn es wirklich so w?¤re? Wieviele Anw?¤lte und dergleichen durchforsten das I-Net nur nach Dingen f??r die sie dann eine Abmahnung aussprechen k??nnen.

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