Fehler bei der Lohnabrechnung

  • Hallo auch,


    ich habe da aus aktuellem Anlass eine Frage in Sachen Fehler in der Lohnabrechnung…Zu meinen lasten versteht sich…Das wird ja auch ganz gerne so gehandelt, dass es dann im n?¤chsten Monat drauf gerechnet wird… Und wenn mir das zu lange dauert und ich jetzt auf das Geld angewiesen bin?


    Boomergru??

  • Es sollte so sein, das du dich mit dem Lohnb??ro in Verbindung setzt, der Sachverhalt wird besprochen und der f?¤llige Betrag, hier scheint es ja ein gr????erer zu sein, wird kurzfristig auf dein Konto gebucht. Das Lohnb??ro wird sich deine Angaben nat??rlich vom AL, oder wer auch immer f??r dich zust?¤ndig ist, best?¤tigen lassen.
    Hatte selbst im letzten Monat ein solches Problem, der Fehlbetrag war 2 Tage sp?¤ter auf meinem Konto.

  • Denke auch, es m??sste reichen, wenn du ins Personal- oder Lohnb??ro gehst.
    Wenn die keinen Drang zum ??berweisen haben, einfach zum n?¤chsth??heren Vorgesetzen gehen, hehe.


    Das hilft dann meistens, denn dann bekommt der oder die einen Einlauf , wegen dem Fehler und das die dich nicht richtig bezahlt haben.


    In diesem Sinne einen Gru?? aus PForzheim

  • [quote author=Boomer link=topic=3626.msg27334#msg27334 date=1195577173]
    Hallo auch,


    ich habe da aus aktuellem Anlass eine Frage in Sachen Fehler in der Lohnabrechnungâ??Zu meinen lasten versteht sichâ??Das wird ja auch ganz gerne so gehandelt, dass es dann im n?¤chsten Monat drauf gerechnet wirdâ?? Und wenn mir das zu lange dauert und ich jetzt auf das Geld angewiesen bin?


    Boomergru??


    [/quote]
    Das wird schon mal gerne auf den n?¤chsten Monat verschoben. Ist einfach weniger arbeit.


    Wenn es ein kleinner Betrag w?¤re w?¤re es mir egal. Ansonsten w??rde ich auf sofortige Korrektur bestehen.
    Achte aber darauf dass Du eine Korrekturabrechnung bekommst.

  • ,, M??ndliche absprachen sind irrelevant" d.h. m??ndliche Problemkl?¤rungen werden gerne vergessen oder ausgesessen besonders wenn es um Geld geht.


    Fehlende betr?¤ge (Std ect) schriftlich festhalten und unter Fristsetzung (Bsp. 14 Tage) an den Arbeitgeber.
    Anlage: Kopie Abrechnung und Leistungsnachweis. Vieleicht vom Anwalt noch aufsetzen lassen.


    Man hat dann auch etwas in der Hand wenn man weiter gehen muss.