Befristung eines Arbeitsvertrags

  • Befristung eines Arbeitsvertrags - Schriftformerfordernis


    Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien zun?¤chst nur m??ndlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen, denn nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Halten die Vertragsparteien die Befristungsabrede nach Arbeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer in einem schriftlichen Arbeitsvertrag fest, liegt darin regelm?¤??ig keine eigenst?¤ndige Befristungsabrede ??ber die nachtr?¤gliche Befristung des unbefristet entstandenen Arbeitsverh?¤ltnisses, sondern nur die befristungsrechtlich bedeutungslose Wiedergabe des bereits m??ndlich Vereinbarten. Haben die Parteien hingegen vor der Unterzeichnung des schriftlichen Arbeitsvertrags m??ndlich keine Befristung vereinbart oder eine Befristungsabrede getroffen, die inhaltlich mit der in dem schriftlichen Vertrag enthaltenen Befristung nicht ??bereinstimmt, enth?¤lt der schriftliche Arbeitsvertrag eine eigenst?¤ndige, dem Schriftformgebot gen??gende Befristung. Ist die Befristung daneben sachlich gerechtfertigt, so ist die Befristung insgesamt rechtens.


    Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zur Befristung des Arbeitsvertrags eines Arztes in der Weiterbildung nach dem ??ArbVertrG in Fortsetzung und Erg?¤nzung seiner bisherigen Rechtsprechung zum Schriftformgebot des § 14 Abs. 4 TzBfG entschieden. Der Senat hat die Klage anders als die Vorinstanzen, die das Schriftformgebot verletzt sahen, abgewiesen. Die Parteien haben nach der Arbeitsaufnahme in einem schriftlichen Arbeitsvertrag vom 26. Februar 2004 eine dem Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG gen??gende Befristung zum 19. Februar 2005 vereinbart. In dem Vertrag ist nicht lediglich eine bereits zuvor formunwirksam vereinbarte Befristung schriftlich niedergelegt worden. Die Parteien hatten vor Unterzeichnung des schriftlichen Arbeitsvertrags keine m??ndliche oder konkludente Befristungsabrede zum 19. Februar 2005 getroffen. Die Befristung ist durch einen der in § 1 Abs. 1 ??ArbVertrG genannten Sachgr??nde gerechtfertigt und verst????t auch nicht gegen die sonstigen befristungsrechtlichen Bestimmungen des ??ArbVertrG.

    Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Juni 2007 - 7 AZR 700/06 -
    Vorinstanz: LAG Hamm, Urteil vom 9. Mai 2006 - 19 Sa 2043/05 - :top:

  • Kannst du mir das ??bersetzten, bitte.


    Von dem Text bekomme ich Kopfschmerzen. ???

  • Ich versuchs mal :grin:
    Vereinbarst du mit deinem neuen Arbeitergeber m??ndlich einen befristete Arbeitseinstellung so ist diese unwirksam (befristung) und ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist entstanden. Befristete Arbeitsvertr?¤ge ben??tigen immer Schriftform. Will dein neuer AG nun den Arbeitsvertrag schriftlich festhalten, weil er wohl gemerkt hat dies w?¤re besser und nach vorheriger m??ndlicher Absprache befristen, so gehts dies nicht. Dein Arbeitsvertrag ist schon UNBEFRISTET ;)


    Habt ihr allerdings vor unterzeichnen des Vertrags keine m??ndliche Absprache getroffen ODER ( jetzt kommts ) eine m??ndliche Absprache getroffen die NICHT gleich ist mit der in dem jetzt zu unterzeichneten Vertrag, so w?¤re die Befristung dann, sachlich gerechtfertigt muss noch hinzukommen, rechtens.


    Wichtig ist eigentlich IMHO folgender Satz. Bekommt man von seinen neuen AG m??ndlich gesagt man wird nur befristet eingestellt, so hat man dann einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit all den Rechten und Pflichten die sich aus solch einem Vertrag ergeben. Schwierig ist allerdings nach meiner Meinung wohl die Beweislage, immerhin muss man das m??ndliche vor Gericht beweisen.


    Ich hoffe ich habs einigerma??en hingekriegt :P

  • Richtig intressant wird es, wenn Du einen Vertrag bis z.B. 31.03 hast(schriftlich), und am 01.04. zur Arbeit gehst, und nicht abgewiesen wirst, hast Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
    Aber da fragt bitte einen Anwalt eures Vertrauens. :grin:

  • Mich hat eigentlich gewundert,
    m??ndliche Vertr?¤ge ??berhaupt. :abgelehnt:
    Da w?¤re ich ja was den Lohn oder sonstige Vereinbarungen v??llig dem AG ausgeliefert.


    F??r mich unvorstellbar.


    Danke Kalle, Danke Harry