Übern Zaun geschaut - Jobs beim Nachbarn

  • @ea.dsm


    ...vielen Dank erst mal, dass du mir F??hrungsqualit?¤ten zusprichst :grin:
    Ich bin gegen??ber Ver?¤nderungen / Verbesserungen immer aufgeschlossen, denn in meiner Firma ist meine Karriereleiter doch etwas kurz. Weiterbildungen lohnen sich hier nicht, sie w??rden einfach nicht gebraucht und auch nicht besser bezahlt.
    ??sterreich ist auch toll. Aber innerhalb Deutschlands m??sste es schon bleiben, da ich nicht so flexibel bin, wie ich´s gerne h?¤tte.


    Trotzdem, nette Idee... :cool:

  • Diverse EU-Freiz??gigkeitsbestimmungen sollen nicht annehmen lassen, ein Deutscher k??nne in ??sterreich so einfach in das dortige Sicherheitsgewerbe wechseln, wie dies umgekehrt auch f??r einen ??sterreicher in Deutschland ohne erneute IHK-Ochsentour nicht m??glich ist.


    Es gibt z.B. aus Salzburg immer wieder Angebote f??r Deutsche, dabei handelt es sich im Regelfall jedoch um Hilfsarbeiter-Jobs; z.B. f??r eine M??nchener IHK-Werkschfachkraft wurden 6 (sechs) Euro geboten, und das Ganze lief noch dazu im M?¤ntelchen der Illegalit?¤t. Wer in ??sterreich jedoch die Nachqualifizierung auf sich nimmt und auch sonst beh??rdlich akzeptiert wird, gelangt rasch in einen Angestellten-Status mit 14 (!) Monatsgeh?¤lter und darf meist auch ganztags und auf dem Nachhauseweg mit einer Knarre herumlaufen...


    Im ??brigen gilt:


    Grunds?¤tzlich handelt es sich in ??sterreich beim Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe) gem?¤?? § 94 Z. 62 Gewerbeordnung 1994 um ein (gem?¤?? § 95 bewilligungspflichtiges) reglementiertes Gewerbe. D. h. f??r ein Bewilligungsansuchen m??ssen neben dem Vorliegen der Zuverl?¤ssigkeit des Antragstellers auch die Bef?¤higung des Antragstellers bzw. des allenfalls bestellten gewerberechtlichen Gesch?¤ftsf??hrers gem?¤?? der Bef?¤higungsnachweisverordnung f??r das Sicherheitsgewerbe (Sicherheitsgewerbe-Verordnung, BGBl. II Nr. 82/2003) vorliegen.
    Auch MitarbeiterInnen, welche (z. B. als Berufsdetektivassistenten) eingesetzt werden sollen, m??ssen der Bezirksverwaltungsbeh??rde und der Bundespolizeidirektion gemeldet werden.
    Auf Antrag des Gewerbeinhabers werden von der zust?¤ndigen Bezirksverwaltungsbeh??rde f??r diese MitarbeiterInnen Legitimationen mit Lichtbild (Berufsdetektivausweis) zur Aus??bung des Gewerbes der Berufsdetektive ausgestellt.
    Es ist dabei zu beachten, dass es im ??ffentlichen Interesse liegt, dass nur solche Personen das Gewerbe der Berufsdetektive aus??ben, die die hiezu erforderliche Zuverl?¤ssigkeit besitzen. Gem?¤?? § 130 (7) Gewerbeordnung 1994 ist die Ausstellung der Legitimationen f??r Arbeitnehmer, die zur Aus??bung der im § 129 Abs.1 GewO 1994 genannten T?¤tigkeiten verwendet werden, zu verweigern, wenn gegen ihn eine dem § 13 Abs. 1 GewO 1994 entsprechende strafgerichtliche Verurteilung vorliegt und nach der Eigenart der strafbaren Handlung und der Pers??nlichkeit des Verurteilten die Begehung der gleichen oder einer ?¤hnlichen Straftat bei der Aus??bung der im § 129 Abs. 1 genannten T?¤tigkeiten zubef??rchten ist.
    Die Gewerbetreibenden sind dar??ber hinaus verpflichtet der Bezirksverwaltungsbeh??rde, im Wirkungsbereich einer Bundespolizeibeh??rde dieser, als Sicherheitsbeh??rde ein Verzeichnis aller Personen, die f??r eine der im § 129 Abs. 1 bzw. Abs. 4 genannten T?¤tigkeiten herangezogen werden, sp?¤testens zwei Wochen vor dem Beginn ihrer Verwendung vorzulegen.

    Genauere Informationen dazu findet man in der ??sterr. Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994 idF BGBl. I Nr. 151/2004, sowie in der Bef?¤higungsnachweisverordnung f??r das Sicherheitsgewerbe BGBl. II Nr. 82/2003 (Sicherheitsgewerbe-Verordnung).

  • [quote author=idur56 link=topic=2922.msg20621#msg20621 date=1180268405]
    Diverse EU-Freiz??gigkeitsbestimmungen sollen nicht annehmen lassen, ein Deutscher k??nne in ??sterreich so einfach in das dortige Sicherheitsgewerbe wechseln, wie dies umgekehrt auch f??r einen ??sterreicher in Deutschland ohne erneute IHK-Ochsentour nicht m??glich ist.
    [/quote]


    naja, f??r F??hrungspersonal werden die Regelungen bestimmt nicht so streng sein :grin:


    ea.dsm

  • @idur
    :respekt: f??r diese gute Aufstellung!


    Jedoch empfinde ich es nicht als Privileg den ganzen Tag (auch privat) mit einer Waffe herumlaufen zu d??rfen!
    Dies gibt doch ein wenig den Anschein einer versuchten Aufwertung der eigenen Pers??nlichkeit bzw.
    der Zurschaustellung nicht vorhandenen Selbstbewusstseins!



    Die Bezeichnung "F??hrungskraft" ist mehr von dem abh?¤ngig, in welchen Bereich diese t?¤tig werden soll.
    So wird z.B.: auch in Deutschland jemand CEO von Siemens, obwohl er von der eigentlichen Branchent?¤tigkeit nichts oder nur sehr wenig versteht.
    Es reicht doch teilweise aus, Management-Erfahrung, buchhalterische F?¤higkeiten oder nur mit dem :lmaa: einen Sessel polieren zu k??nnen um einen F??hrungsposten zu bekommen.
    (Soll nicht gegen die Chefin gedeutet werden!)

  • [quote author=BayerLA link=topic=2922.msg20664#msg20664 date=1180316522]
    Es reicht doch teilweise aus, Management-Erfahrung, buchhalterische F?¤higkeiten oder nur mit dem :lmaa: einen Sessel polieren zu k??nnen um einen F??hrungsposten zu bekommen.
    (Soll nicht gegen die Chefin gedeutet werden!)
    [/quote]


    ...diesen Sessel poliert bei uns nur einer blank: Der OL. Mein A... ber??hrt den Sessel nur minutenweise, weil man auch als "Verantwortliche" mitarbeitet wie jeder andere. Gott sei Dank auch, anders w?¤r das nix f??r mich.


    Also: Nix f??r ungut :grin:

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