Bei Anzeige - K??ndigung!

  • lt. eines heute in der "Berliner Zeitung" erschienene Artikels eines Fachanwaltes f??r Arbeitsrecht, handelt derjenige, welcher Mi??st?¤nde oder sogar Straftaten seines Arbeitgebers in die ??ffentlichkeit bringt illoyal.
    Das kann zur K??ndigung f??hren.
    Hier der Beitrag: http://www.berlinonline.de/ber…_und_karriere/654996.html


    ea.dsm

  • Und wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist werden sie als Mitwisser auch bestraft.
    Heiliges Gesetzle ???

  • Daher hat der Autor auch von "kann" geschrieben und betont dass bei schwerwiegenden Vorf?¤llen keine innerbetriebliche Kl?¤rung versucht werden mu??. Da bedarf es immer der Abw?¤gung. Wie uns die Historie zeigt stimmt "was ich nicht wei??, macht mich nicht hei??" gesteuerte Wegsehmentalit?¤t eben nicht. Denn wie Gro??mutter schon wu??te "ist es noch so fein gesponnen, kommt es doch ans Licht der Sonnen". Ganz stimmt dieser Spruch bei einer Aufkl?¤rungsquote von kanpp ??ber 50% zwar nicht zu. Aber schwerwiegende Dinge fallen einem doch fr??her oder sp?¤ter auf die F????e.


    ea.dsm

  • ganz ehrlich, ich will nicht bei einem chef arbeiten, der sich strafbar macht! :finger:


    da ist es mir egal, wenn er mich k??ndigen w??rde! w??rde es davor selbst machen!


    bevor ich wegschaue, mir nicht mehr selbst ins gesicht sehen kann,
    oder nach §138 "nichtanzeigen geplanter straftaten" verurteilt werde,
    oder wie grenniw sagt, als mitt?¤ter bestraft werden kann....

  • [quote author=BayerLA link=topic=2879.msg20026#msg20026 date=1179592734]
    ganz ehrlich, ich will nicht bei einem chef arbeiten, der sich strafbar macht! :finger:
    [/quote]


    ganz erstaunlich, das Du da einen Job in der Wachbranche gefunden hast ???


    ea ;) dsm

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