Änderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie

  • ??nderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie ist vorerst gescheitert.


    Die Arbeitsminister der EU haben sich in der Sitzung des Besch?¤ftigungsrats am 7.11.2006 nicht auf eine ??nderung der Arbeitszeitrichtlinie einigen k??nnen. Damit ist das Reformvorhaben der Kommission bis auf weiteres gescheitert. Denn die Bundesregierung will das Thema w?¤hrend ihrer EU-Ratspr?¤sidentenschaft ab Januar 2007 nicht aufgreifen.


    Wichtigster Streitpunkt war, ob die in der Arbeitszeitrichtlinie vorgesehene H??chstarbeitszeit von 48 Wochenstunden mit Zustimmung des Arbeitnehmers verl?¤ngert werden darf (so genanntes â??Opt outâ??). Nach Ansicht der Kommission versto??en derzeit 23 der 25 Mitgliedstaaten gegen die geltenden Arbeitszeitregeln. Das gelte insbesondere f??r nationale Vorschriften ??ber l?¤ngere Arbeitszeiten in Bereitschaftsdiensten in Krankenh?¤usern. Um Druck auf die Mitgliedstaaten auszu??ben, will die Kommission in K??rze Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH einleiten.


    Der Hintergrund:
    Der deutsche Gesetzgeber hat das ArbZG zwar bereits an die EuGH-Rechtsprechung zur Bewertung von Bereitschaftsdiensten angepasst. Gleichzeitig hat er allerdings mit § 25 ArbZG eine ??bergangsregelung geschaffen, wonach die am 1.1.2004 bestehenden und nachwirkenden tarifvertraglichen Regelungen, die etwas anderes vorsehen, befristet weiter angewandt werden k??nnen.


    Das BAG hat allerdings mit Beschluss vom 24.1.2006 (Az.: 1 ABR 6/05) entschieden, dass die gesetzliche H??chstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche auch f??r Alttarifvertr?¤ge gilt. Zwar w??rden nach § 25 Satz 1 ArbZG Tarifvertr?¤ge, die am 1.1.2004 bereits galten, von der Einhaltung bestimmter gesetzlicher H??chstgrenzen bis zum 31.12.2006 unber??hrt bleiben. Entgegen einem weit verbreiteten Verst?¤ndnis werde von dieser ??bergangsregelung die 48-Stunden-Grenze aber nicht erfasst. Das ergebe die gebotene europarechtskonforme Auslegung der Vorschrift.



    Quelle: BMAS PM vom 8.11.2006

  • EU-Arbeitszeitrichtlinien sind wie viele andere auch nicht ernst zu nehmen.
    Ich war mal in der DG XII (Br??ssel, rue du Throne) besch?¤ftigt und arbeitete w??chentlich mindestens 60 Stunden -und war froh ob der praktisch steuerfreien Verdienstm??glichkeiten. In der EU-Kommission sitzen so viele Polit-Schmarotzer, dass auch hin und wieder einmal etwas tun m??chte und prompt mit den Pennern im Parlament neue Richtlinien erfindet. Seit der Ost-Erweiterung mischen auch noch ehemalige Marxisten und Stalinisten mit, und diesen f?¤llt immer etwas ein...

  • [quote author=elwach link=topic=1921.msg11962#msg11962 date=1164214443]
    EU-Arbeitszeitrichtlinien sind wie viele andere auch nicht ernst zu nehmen.
    [/quote]


    Es geht auch prim?¤r IMHO nicht um die Arbeitszeitrichtlinie, da geb ich deiner Betrachtungsweise recht Stichtwort "ernst", sondern um das Urteil des Bundesarbeitsgerichts und das sollte man ernst nehmen.

    Zitat

    Das BAG hat allerdings mit Beschluss vom 24.1.2006 (Az.: 1 ABR 6/05) entschieden, dass die gesetzliche H??chstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche auch f??r Alttarifvertr?¤ge gilt. Zwar w??rden nach § 25 Satz 1 ArbZG Tarifvertr?¤ge, die am 1.1.2004 bereits galten, von der Einhaltung bestimmter gesetzlicher H??chstgrenzen bis zum 31.12.2006 unber??hrt bleiben. Entgegen einem weit verbreiteten Verst?¤ndnis werde von dieser ??bergangsregelung die 48-Stunden-Grenze aber nicht erfasst. Das ergebe die gebotene europarechtskonforme Auslegung der Vorschrift.

  • [quote author=elwach link=topic=1921.msg11962#msg11962 date=1164214443]
    EU-Arbeitszeitrichtlinien sind wie viele andere auch nicht ernst zu nehmen.
    [/quote]


    naja!


    Die Tageszeitung "junge Welt" veröffentlicht heute ein Interview mit dem Europa-Verantwortlichen des größten italienischen Gewerkschaftsbundes CGIL, Nicola Nocolosi. Mal einige Auszüge:


    Wenn das alles mit dem verbunden wird, was in Sachen Arbeitszeitrichtlinie passiert, dann wird die Mischung explosiv. Dann müßte die europäische Gewerkschaft endlich anfangen, ihre Verhandlungssouveränität zurückzugewinnen und beginnen, bei einem grundlegenden Thema wie der Arbeitzeit an Kampfaktionen zu denken. [...]



    Durch Tarifverträge reguliert, kann man bis auf 78 Wochenstunden kommen. Bereits für sich genommen, schafft dieser den Unternehmern angebotene Ausweg ein Terrain, das Treibsand ähnelt. Ein Gewerkschafter sollte niemals derartige Öffnungsklauseln unterschreiben. Allein die Tatsache, daß die Richtlinie diese Gelegenheiten bietet, ist ein Zeichen dafür, wie sehr sich der Ausbeutungscharakter der Arbeit inzwischen verschärft hat.


    das gesamte Interview http://www.jungewelt.de/2008/07-08/051.php?


    auch wenn es dem Einzelnen nicht so schlimm erscheinen mag oder er sogar froh ist lange arbeiten zu dürfen, weil er damit mehr Geld verdienen kann - insgesamt ist es eine Katastrophe für alle und letzlich dann auch für den Einzelnen.


    ea.dsm

  • Katastrophe für wen, arbeitsscheue?
    Italiener ausser Mafia, Cosa Nostra und Ndrangheta haben die noch nie was geleistet. :grin:

  • @ Arwed


    Nein, für den Menschen. Es gibt nämlich ausser der Arbeit auch noch andere Beschäftigungen.
    Ich zähle mich bestimmt nicht zu den Arbeitsscheuen, aber ich arbeite, um zu leben. Und nicht umgekehrt.

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