H?¤ufige Krankheit rechtfertigt keine K??ndigung
H?¤ufige Erkrankungen rechtfertigen nicht ohne weiteres die K??ndigung eines Mitarbeiters.
HB MAINZ. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Dienstag ver??ffentlichten Urteil. Der Arbeitgeber m??sse vielmehr nachvollziehbare Anhaltspunkte daf??r haben, dass auch in Zukunft mit weiteren Erkrankungen zu rechnen sei, die den Betriebsablauf erheblich st??ren oder die Firma wirtschaftlich belasten w??rden (Az.: 10 Sa 883/05).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der K??ndigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt. Er war von 2001 bis 2004 an insgesamt 157 Arbeitstagen erkrankt. Der Arbeitgeber sprach daraufhin eine ordentliche K??ndigung aus, da mit weiteren Erkrankungen und deshalb mit einer f??r ihn unzumutbaren wirtschaftlichen Beeintr?¤chtigung zu rechnen sei.
Das LAG wertete die K??ndigung dagegen als sozial nicht gerechtfertigt. Die Richter betonten, die h?¤ufigen Erkrankungen des Kl?¤gers in der Vergangenheit begr??ndeten nicht ohne weiteres eine negative Prognose hinsichtlich seines k??nftigen Gesundheitszustandes. Denn bei keiner der Erkrankungen handele es sich um ein chronisches Leiden.
Quelle : HANDELSBLATT, Dienstag, 12. September 2006,