Das Recht den Hund zum einsatz zu bringen....

  • hallo,
    wie sieht es mit den hunden aus???


    d??rfen die zum einsatz, zum biss kommen???
    was passiert wenn er, mit grund, beisst und der gebissene anzeige erstattet???



    lg
    Fine

  • Hallo Fine, erstmal herzlich willkommen bei uns! :)


    Der Einsatz eines Hundes stellt, nach dem Gesetz, den Einsatz einer Waffe dar. Als Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgrund greift hier das Notwehrrecht nach § 32 StGB (Strafbarkeit - strafrechtlich) und § 227 BGB (Schadensersatzforderung - zivilrechtlich).


    Ist es die geeignete Massnahme (Verh?¤ltnism?¤ssigkeit der Mittel) um eine rechtswidrigen, gegenw?¤rtigen Angriff von sich oder einem anderen (Nothilfe) abzuwehren, so ist die Massnahme rechtens (man ist entschuldigt eine Straftat oder Sachbesch?¤digung begangen zu haben).

  • Hallo Fine :D, auch von mir eine herzlich willkommen. Die Beantwortung deiner Frage hat ja bahn-popeye schon erledigt. Ich sehe gerade, du hast auch im G?¤stebereich gepostet und eine Frage nach dem Bereich Diensthundef??hrer gestellt. Dieser exestiert noch nicht bei uns, weil da noch ein relativ geringer Bedarf bei uns hier im Forum zu sein scheint.
    Als "Leidensgenosse" f?¤llt mir da spontan eigentlich nur der User stefan ein, der auch ein Diensthundef??hrer ist. Seine Side ist auch nicht schlecht, schau mal unter diensthundezwinger.de.vu/ ;).
    Eine eigene Abteilung Diensthunde hmmm... schau mer mal ;D

  • hahaha....
    hallo,
    sorry das ich mich noch nicht vorgestellt habe *gg*


    der stefan ist mein mann, und die seite hab ich gestaltet hahaha....
    die ist mir also sehr bekannt *megagrins*
    aber sch??n das du f??r uns werbung machst kalle hihi...


    lg
    Fine