Auszug
Das Urteil des Konstanzer Landgerichts, wonach Deutschland f??r die Fehler der Schweizer Luftraum??berwachungsgesellschaft Skyguide haftet, hat in den deutschen Medien eine Debatte dar??ber ausgel??st, welche Hoheitsrechte der Staat privatisieren darf und welche nicht.
Vor allem S??ddeutsche Zeitung und Frankfurter Rundschau sprechen von einem grundlegenden Richtungsentscheid. â??So einfach darf sich der Staat nicht aus seiner Verantwortung schleichen. Mal eben eine hoheitliche Aufgabe an eine privatrechtliche Aktiengesellschaft abdr??cken, die im Auftrag eines anderen Lands t?¤tig ist. ... Und dann den Pilatus mit den frischgewaschenen H?¤nden gebe, wenn die Sache gr??ndlich schief geht.
Von besonderem Interesse ist das Urteil aber auch, weil der deutsche Bundestag bereits ein Gesetz verabschiedet hat, demzufolge auch in Deutschland die Flugsicherung privatisiert werden soll. Noch liegt der Entwurf allerdings bei Bundespr?¤sident Horst K??hler, und der z??gert offenbar mit seiner Unterschrift. Das Konstanzer Urteil scheint ihm Recht zu geben. Ist das Gesetz damit gestorben?
â??Bereits heute haben Flugpassagiere ein flaues Gef??hl im Magen, wenn sie an vielen Sicherheitskontrollen auf deutschen Airports nicht mehr von vereidigten Beamten, sondern von Billigkr?¤ften igendwelcher privater Sicherheitsdienste abgetastet werden.â?? Die Zeitung empfiehlt: â??Die Bundesregierung sollte jetzt die Notbremse ziehen. Sicherheit ist ein zu hohes Gut, um es den wirtschaftlichen Interessen eines Privatunternehmens unterzuordnen. Der Bund ist daf??r verantwortlich und muss es auch mit allen Konsequenzen bleiben.â??
http://www.zeit.de/online/2006/31/Ueberlingen
[size=8pt]
Hervorhebungen von mir[/size]