Urlaubsentgelt

  • Urlaubsentgelt darf nicht in der Arbeitsverg??tung enthalten sein

    Der Arbeitgeber darf das Urlaubsentgelt nicht in den Stunden- oder Tageslohn einbeziehen. Der Arbeitnehmer hat nach der europ?¤ischen Arbeitszeitrichtlinie Anspruch auf einen bezahlten Mindesturlaub, der durch die Einbeziehung des Urlaubsentgelts in die regul?¤re Verg??tung umgangen werden k??nnte.

    Der Europ?¤ische Gerichtshof hatte ??ber Klagen englischer Arbeitnehmer auf Bezahlung von Urlaubsentgelt zu entscheiden (EuGH, Urteil v. 16.03.2006, C-131/04 u. C-257/04). Die Entscheidung ist auch f??r deutsche Arbeitgeber von Bedeutung, da sie wichtige Grunds?¤tze zur europ?¤ischen Arbeitszeitrichtlinie festh?¤lt, die auch im Rahmen des deutschen Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) zu beachten sind.


    Die britischen Unternehmen, bei denen die Kl?¤ger besch?¤ftigt waren, zahlten das Urlaubsentgelt in der Form aus, dass es in den jeweiligen Stundenlohn einbezogen wurde (sog. â??rolled-up holiday payâ??). Die Kl?¤ger verlangten dennoch die gesonderte Zahlung von Urlaubsentgelt f??r die Zeitr?¤ume ihres Jahresurlaubs.


    Der EuGH gab den Kl?¤gern im Grundsatz Recht. Nach der europ?¤ischen Arbeitszeitrichtlinie haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub von vier Wochen im Jahr. Au??er im Fall der Beendigung des Arbeitsverh?¤ltnisses darf der Mindesturlaubsanspruch nicht finanziell abgegolten werden. Die Einbeziehung des Urlaubsentgelts in die regul?¤re Verg??tung kann dazu f??hren, dass der bezahlte Mindestjahresurlaub unter Versto?? gegen die Arbeitszeitrichtlinie durch eine finanzielle Verg??tung ersetzt wird. Die Arbeitszeitrichtlinie enth?¤lt zwar keine ausdr??ckliche Regelung dazu, zu welchem Zeitpunkt das Urlaubsentgelt auszubezahlen ist, es muss nach dem Regelungszweck der Richtlinie aber sichergestellt sein, dass der Arbeitnehmer w?¤hrend des Jahresurlaubs ??ber vergleichbare finanzielle Mittel verf??gt wie zu Zeiten, zu denen er arbeitet. Dies war nach Auffassung des EuGH beim System des â??rolled-up holiday payâ?? nicht der Fall. Betr?¤ge, die der Arbeitgeber im Rahmen des Systems bereits als Urlaubsentgelt bezahlt hat, k??nnen nur dann auf das Urlaubsentgelt angerechnet werden, wenn die Zahlungen in transparenter und nachvollziehbarer Weise geleistet worden sind, was der Arbeitgeber im Streitfall beweisen muss.


    Auch deutsche Arbeitgeber d??rfen demnach das Urlaubsentgelt nicht in die regul?¤re Verg??tung einbeziehen. Das Urlaubsentgelt muss vielmehr f??r den Zeitraum des Jahresurlaubs gesondert ausgewiesen werden. Ansonsten droht die Gefahr, dass doppelt gezahlt werden muss!


    Quelle : (EuGH, Urteil v. 16.03.2006, C-131/04 u. C-257/04).

  • [quote author=Kallinrw link=topic=1354.msg7851#msg7851 date=1150917680]
    Urlaubsentgelt darf nicht in der Arbeitsverg??tung enthalten sein
    Der Arbeitgeber darf das Urlaubsentgelt nicht in den Stunden- oder Tageslohn einbeziehen.
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    Wenn ich das Urteil jetzt richtig interpretiere war dieser "Leistungszuschlag", Securitasmitarbeiter d??rften verstehen was ich meine, der in den letzten LTV definiert war, also nicht rechtens. Ist ja seitens Securitas ja auch einseitig, also ohne Vereinbarung mit Ver.di, abgeschafft worden.
    F??r Interessierte [url=http://www.wachleute.de/forum/index.php/topic,553.msg2323.html#msg2323]http://www.wachleute.de/forum/…,553.msg2323.html#msg2323[/url]