Rechtliche Frage Hund unerlaubt Zivil arbeiten. ...

  • Welches Gesetz kommt eigentlich zur Geltung wenn man Hunde unerlaubt Zivil arbeitet/scharf macht?
    Wäre das dann ein Straftat-Bestand oder eine Owi?
    Und in welchem Gesetzestext steht das?
    Bitte verschont mich mit der UVV bzw. BGV7c.......

  • Du möchtest also wissen ob es Strafbar ist einen Hund zum Angriff auf Menschen abzurichten ?
    Also,als Inhaber des § 34a darfst du deinen Hund zu Wach und Schutzzwecken abrichten,wenn es im Zusammenhang mit deinem Gewerbe steht.( Landesverwaltungsgesetz,Hundehalterverordnung )Außer es greift die Gefahrenhundeverordnung der Länder,dann brauchst du noch ne Sondergenehmigung.
    Wenn du das privat machst,erfüllst du einen Straftatsbestand !! Nix Owi.
    Kannste alles im Internet nachlesen ;)
    mal was anderes _warum fragst du ?

  • Das das verboten ist weiß ich selber. Ist zum Beispiel im jeweiligen Landeshundegesetz auch vermerkt.
    Es geht sich mir darum zu wissen wo es steht und was es dafür für Strafen gibt.
    Weil das ist so'n Ding wo zwar jeder mitreden will, aber keiner weiß was genaues nö01
    Da werden die Leute dann blöd wenn ich erkläre z.B. das du im Dienst den Hund mit "gesteigerter" Schärfe führen darfst.
    Damit ist hier in NRW aber tatsächlich die Sportliche Schutzhundprüfung gemeint. Ich rede jetzt bewußt von normalen
    Sicherheitsdienst ohne BW oder ähnliches.
    Weißt. ..jeder mullt laut und hat recht. ......aber wenn du fragst: Jo wo steht das denn? .......Was kriegt man dafür?
    Dann schweigen die genauso laut ;)

  • Und wenn ich zu blöd bin das selber zu finden muss ich halt die nerven die es wissen ;) mummy.
    Haste vielleicht noch n Link?


    Hab noch so ne Frage.......
    Wenn dein Hund jetzt jemanden im Einsatz verbellt. Ist das dann eine Nötigung oder schon eine Bedrohung?
    Da hab ich z.B. auch keine klare Antwort draufgefunden........

  • Die Frage, was ein Hund darf, ist einfach zu beantworten. Beim Verbellen z.B. kommt es auf das "warum" an. Kann man damit den unerlaubten Zutritt zu einem bewachten Gelände verhindern, ist dies durchaus rechtlich möglich. Wenn man es in der Fußgängerzone macht, ist es eine Nötigung, bei Androhung eines Verbrechens auch Bedrohung. Erinnert Euch an die Unterrichtung/Ausbildung: Immer, wenn man in Grundrechte anderer Personen eingreift, braucht man dafür einen Rechtfertigungsgrund. Beim bewachten fremden Eigentum, wäre das die Nothilfe oder (wenn §855 BGB/Besitzdiener erfüllt ist) auch die Selbsthilfe des Besitzers/Besitzdieners (§860 BGB). Ob der Hund den Eindringling auch beißen darf, hängt von der Verhältnismäßigkeit/Erforderlichkeit ab. Bei einem verirrten Spaziergänger ist es sicher nicht möglich, bei einem, der etwas bewohntes in die Luft jagen will, kann ich es mir durchaus vorstellen. Das Hetzen eines Hundes auf einen Menschen wird grundsätzlich mind. als "Gefährliche Körperverletzung" gewertet; da muss also auch etwas entsprechendes auf der anderen Seite der Waage liegen, sonst bricht dem Hundeführer die "Verhältnismäßigkeit" das Genick.


    Ich komme mit dem Begriff "zivil" nicht klar, für mich ist es das, was man außerdienstlich macht, also in den Hundesportvereinen. Dort werden die Hunde auf den Arm konditioniert. Das ändert sich auch nicht im Wachdienst und auch nicht bei der Polizei. Hier bedeutet "zivil beißen", dass der Hund lernt, auch auf den Arm zu gehen, wenn gar keine Beute (Beißarm) da ist. Da ist nichts dabei, da bekanntlich die Strolche ihre Straftaten selten mit Beißarm begehen. Hund auf den Hals oder gar zum Töten auszubilden, ist schlichtweg unseriös.
    Ist der Hund aber scharf, also immer schlecht aufgelegt, ist das kein Problem, wenn der Hundeführer ihn immer unter Kontrolle hat.

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