Beiträge von RST

    Kurz zur Nötigung/Bedrohung bei der vorl. Festnahme: Nach eindeutiger Meinung und allen Urteilen, rechtfertigt die vorläufige Festnahme die Bedrohung und auch die Nötigung mittels Schußwaffe, auch den Warnschuss. In der Literatur wird aber der gezielte Schuß auf den flüchtigen Täter überwiegend aber nicht ausnahmslos abgelehnt. (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44 Auflage,1999, §127Rdnr14). Die vorläufige Festnahme ist ein Recht, wovon der Bürger nicht zurücktreten muss. Hätte Kevin den Täter niedergerungen und dabei vielleicht verletzt, wäre es zzu der Beerinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit gekommen, Rechtsgut Nr. 2. Logischerweise stellt die Bedrohung einen deutlich geringeren Eingriff dar. Daher auch keine rechtlichen Schritte gegenden Kollegen. Tipp dazu: Egal, wie die Rechtslage auch sein mag, nie auf einen Flüchtenden schießen! Verhältnismäßigkeit wahren.


    Flieger schreibt, Kevin bekäme zu wenig Geld, ich habe aber nichts gefunden, was er bekommt, bis auf die Anmerkung mit den 25 Euronen. Kennt Ihr Euch oder woher kommt das? Würde mich nämlich auch interessieren. 20 Euros wäre auch ganz gut. Auch würde ich gerne wissen, wie Kevins Firma im Verhältnis zu Mitbewerbern abschneidet, also in Bezug auf die Prävention. Es hat sich tatsächlich erwiesen, dass Objekte, die nicht von Wachdiensten mit der üblichen, vom Staat geförderten Weglaufmentalität agieren, deutlich weniger von Gesetzesbrechern heimgesucht werden.


    In der Kombination "extrem gefährdete Objekte" und "Jericho-Pistolen" hat er mir schon mal einen seiner Auftraggeber verraten, die bekannt für gute Sozialleistungen sind.

    @Kevin:


    was hast Du gesagt, was bedeutet: "blumenreich"?


    Nun, es gab es schon immer, dass überraschte Täter angreifen, es hat sich seit einigen Jahren, bedingt u.a. durch bestimmte osteuropäische Facharbeiter vervielfacht. Er wird entdeckt; Folge Frust, davon Folge: Aggression.

    Das ist einfach zu unterscheiden. Reine Detekteien benötigen nur eine Gewerbeanmeldung. Ich meine die reine Observation/Ermittlung... ohne die Merkmale des § 34a(1) GewO, also das gewerbsm. Bewachen fremden Lebens und /oder Eigentums.


    Kaufhausdetektive fallen unter den o.g. § und müssen eine Sachkundeprüfung vor der zuständigen IHK ablegen. (§ 34a(1)ua3, Satz 2 GewO)

    Hi Taarna, dass mit dem Sprengstoff war nur Spaß. Darum geht's doch hier gar nicht. Nr. 1 war eine große Nummer im SV, hat sich zurückgezogen, um im Ausland Spürhunde für Drogen, Sprengstoff und Schutzdienst auszubilden, war alleine 1 Jahr in Nordamerika, um Polizeihunde auszubilden. Ich weiß es ziemlich genau, weil ich wegen dieser Dinge bei der Polizei angefragt habe und die haben mir diesen Mann genannt. In der BRD bildet er keine Spürhunde aus, weil er nicht an die z.B. Drogen kommt. Er hat aber oft Polizisten zur "Nachhilfe". Wie gut er wirklich ist, kann ich natürlich nicht beurteilen, kenne mich mit den Spürhunden nicht so aus. Auch wer wo vorne ist, entzieht sich meiner Kenntnis, dass ist mehr was für Kaderlid, denn nur wer in der Materie drin ist, kennt sich auch gut dort aus.


    Im Wachgewerbe halte ich nicht viel von den "Zwielichtigen", solche mit den z.B. hyperbissigen Rottweilern, vielleicht kennt jemand die Firma, die ich meine, 1. Kommando auf den Arm, 2. auf den Hals. Das stört mein Rechtsempfinden doch sehr. Lieber sind mir die mit den sozialverträglichen Hunden. Ich habe hier in der Nähe einen Edeka-Markt und da kommt immer jemand von der Fa. ...... mit einem sehr schönen bunten Schäferhund (3), den man anfassen kann und der trotzdem Schutzhund ist.


    Zu der Homepage: Seid Ihr denn eigentlich im Rahmen dieser EU-Verordnung 573 tätig? Da würde sich doch der Fraport anbieten.

    Hi Taarna,


    habe mir die Seite angesehen. Ist nicht schlecht. Teilweise wird da auch die Wahrheit gesagt, gefiel mir. Leider sind die Links nicht alle so nach meinem Geschmack und auch das Buch vom Boorberg-Verlag ist kein Brüller; was da z.B. unter Selbsthilfe steht, ist absoluter Quatsch...das Buch ist schlichtweg unbrauchbar; bitte streicht es. Dann benötigt die abgebildete Dame eine neue Diensthose (vielleicht findet sie ja was im hier drüber angekündigten neuen und nicht beworbenen "Enforcer-Katalog" :D) und ein besseres Foto natürlich. :rolleyes: Was ich aber nicht entnehmen konnte, war die Art und Weise, wie man die Hunde mit den hochbrisanten Dingen ausbildet. C 4 ist nicht ohne und eine gute Dosis reicht aus, um die badische NSL ins Rhein-Main Gebiet zu sprengen. :)


    Übrigens habt Ihr nicht weit weg die Nr. 1 in der Hundeausbildung; ich meine damit die Nr. 1 in Europa. SV: Du hast auch Recht, man züchtet hier Beutetiere ran, besonders die "bunten". Sind aber immer noch gute dabei.

    Hallo Taarna, ich kenne Dresden, sie vermitteln Grundkenntnisse und man kann dann damit zur Erlaubnisbehörde. Geprüft aber wird der Hund vom LBA und zwischen Dresden und Braunschweig klafft ein großes tiefes Loch. Darin finden sich die brisanten Stoffe, wie Acetonperoxid (TATB) oder die hexogenhaltigen, wie C 4..usw. Es gibt derzeit keine Möglichkeit dieses Zeug in der BRD für Trainingszwecke zu erwerben. Und genau das verwenden die Bombenleger. Ich weiß, dass es die Firmen S...... und W.... geschafft haben, die LBA-Prüfung zu bestehen, denke aber, dass die Hunde im Ausland dafür ausgebildet wurden; S........ ist europaweit tätig. In den BeNeLux-Ländern ist Europa auch Europa und die Ausbildung funktioniert. In der BRD gilt natürlich die EU-Verordnung, nur gibt es keinen Weg der Umsetzung, man will das nicht.


    Klar, es ist nicht jeder Hund dafür geeignet und wie schon gesagt, die Arbeit mit dem Hund muss von innen kommen. Der SV bietet sich an, weil er weit verbreitet ist und wenn wir ehrlich sind, kommt doch nur der Malinois, der niederländische und der deutsche Schäferhund als Diensthund in Frage.

    HI, sorry, aber ich weiß ja nicht, welche Art Hundeführerin Articus werden möchte. Und diese EU-Geschichte wäre ein reiches Betätigungsfeld für das Wachgewerbe. Es war bekanntlich im Gespräch, dass Kontrollen durch Sprengstoffhunde bereits im Vorfeld erfolgen sollen, also beim Verladen, beim Herstellungsbetrieb...usw., um eine gefächerte Sicherheit zu ermöglichen. Da fing das schon an, das LBA fühlte sich für diese Kontrollen nicht zuständig, sondern nur für solche am Flughafen und auch nur bei Luftfracht, in einem Herstellungsbetrieb werde schließlich auch Nichtluftfracht hergestellt. Anfrage bei Behörden, Sprengstoffscheine nur für Wiederlader, die Sprengstoffhundeführer sollen sich in einem Sportschützenverein anmelden........ Ich hatte die Anfrage vor 2 Jahren auf dem Tisch und die Firma hat kapituliert. Die Umsetzung von manch kluger Entscheidung der EU, führt in Deutschland zur Flächenschnappatmung.


    Im normalen Wachdienst ist es doch einfach, Hund erwerben, dafür sorgen, dass er nicht bösartig ist und sich unterordnet, in die Box setzen und fertig ist der Meldehund. Ist man gefährdet: Anmeldung im SV, Ausbildung zum Schutzhund (mind. 1) und fertig, Kosten für Diensthundeführer € 19/Jahr, glaube ich, zuzüglich der Gebühr für die Ortsgruppe, falls nötig. Im Falle der Notwehr/Notstand/Selbsthilfe dürfen sie alle beißen, wenn verhältnismäßig. Meines Wissens ist der SV auch offen für ausländische Schäferhunde.

    Hallo Chila, eine Alarmverfolgung ist eine Sicherungstätigkeit mit besonderen Gefahren, das ist auch gerichtlich bereits so entschieden (DGUV V 23 § 7). Also musst Du, überwacht werden. Beispiele dazu finden sich in der DA zu § 7. Empfindest Du, die Überwachung lückenhaft oder gar nicht vorhanden, wende Dich an die BG. Zum zivilrechtlichen Teil kannst Du die Schutzmaßnahmen einklagen; soweit mir bekannt, hat das Wachpersonal immer gewonnen. Allerdings bist Du mit dem Hund relativ gut aufgestellt.


    Zu dem Brand: Ist denn der Rauchmelder nicht an eine BMA angeschlossen. Auf jeden Fall solltest Du immer zuerst die Feuerwehr anrufen, lieber einmal zu viel. Feuerwehrleute sind sehr hilfsbereit und letztlich auch froh, wenn es mal nicht brennt. In einem solchen Fall ist es kaum vorstellbar, dass Du die Kosten tragen musst, notfalls den Rechtsweg wählen. Die Beurteilung einer Brandlage obliegt der FW, genauer deren Einsatzleiter und nicht der Polizei. Im Zusammenhang mit Öfen gibt es gefährliche Schwelbrände, Beurteilen kann das nur die FW.

    Aufgrund der EU Verordnung 573/2010 einigte man sich auf die Festlegung von detaillierten Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards in der Luftsicherheit. Im Anhang ist alles über Sprengstoffspürhunde aufgeführt. Die deutsche Umsetzung dieser Verordnung ist eine Katastrophe. Wenigstens konnte man sich darauf einigen, dass LBA als für die Zertifizierung zuständige Behörde zu benennen. An Sprengstoffspürhunde für andere Zwecke sollte man gar nicht erst denken. Da bleibt nur der Weg ins Ausland.

    Hallo badisch,


    die von Kevins Staatsanwalt gemeinte "strafrechtliche Pflicht" ist die Garantenpflicht; in diesem Fall die gesetzliche Pflicht, Schutzmaßnahmen zu treffen. Genaueres steht da natürlich nicht, es bezieht sich nicht nur auf das Wachgewerbe. Vergessen wir die Gesetze einfach und da komme ich zu der Meinung, dass Dir die Gesundheit der Alarmfahrer durchaus am Herzen liegt; Du bist überzeugt, dass die von Eurem Betrieb getroffenen Vorkehrungen ausreichend sind. Wenn Du für Deinen Bereich das auch für die kommende Zeit garantieren kannst, brauchen Deine Leute keine Verteidigungsmittel und auch keinen zweiten Mann oder Hund. Rechtlich bedenklich ist wohl nicht die fehlende Waffe, sondern die fehlende Schutzmaßnahme, wenn ich Kevin richtig verstanden habe.


    Ich wollte eben schon antworten, aber der besagte Hundeführer hat geklingelt und es gab Kaffee. Er sagte ganz klar: "trotz Hund gehe ich nicht um oder in das Objekt. Ich warte auf die Streife, die mir die vorgeschriebene Eigensicherung geben" (PDV 371/450). Hundeführer werden gerne zu Einbruchalarmen gerufen und sind diesbezüglich geschult. Im Kollegenkreis gilt daher: Waffen schussbereit im Anschlag, Hund im Suchmodus, Deckung durch Kollegen, Waffen im Anschlag. Ich habe ihn bezgl. Alarmfahrer gefragt. Er glaubt, 90% arbeiten mit Angst, viele rufen die Polizei und bei Fehlalarm müssen einige es selbst bezahlen (!!). Er hat, ich hab's notiert, in seiner Laufbahn 3 Geschäftsführer, 3 Abteilungsleiter. 5 Reinigungskräfte und 11 Alarmfahrer auf dem Rücken liegen gesehen, wovon 2 Alarmfahrer und 1 Reinigungskraft verstorben sind, 3 weitere Alarmfahrer lagen im Koma. Mehrere Aalarmfahrer, gerade in der letzten Zeit, konnten sich erfolgreich wehren, wobei einer davon (Boxer) dem Angreifer das Gesicht demolierte und vor Gericht musste. Von den bewaffneten Wachleuten ist ihm kein Fall bekannt, wo einer zu Schaden gekommen ist, wohl aber bei GWT. Interessant auch die Feststellung, dass die meisten Wachleute bei der Objektkontrolle angegriffen werden. Man kann Einbruchspuren manchmal kaum noch erkennen.


    Über die Pflichten des Unternehmers ist es immer sinnvoll zu schreiben. Denke nur mal an den § 10 DGUV V 23 qt3e


    Was muss ich denn anklicken, um was anzuhängen??? :dash: die Schilder und Smileys habe ich nun gelernt lol01






    Vollzitat entfernt colle

    Chila: Zunächst solltest Du wissen, dass die Waffe nicht zum Schießen da ist. Kein Witz! Sie dient der Abschreckung und als solches macht sie durchaus Sinn. Du wirst sie vermutlich nie einsetzen müssen, weil Du sie hast. Ich stütze mich da auf diverse Untersuchungen und Erfahrungen. Das trifft auf die meisten Bereiche des Gewerbes zu. Vor Jahren gab es zudem eine Untersuchung der Firmen Karstadt und der Metro-Gruppe, wobei allein die Anwesenheit des bewaffneten Wächters die Inventurdiverenzen spürbar senken ließ. Es ist bei der Polizei nicht anders. Man geht dahin, wo sich kein bewaffneter aufhält. Der Großteil der Beamten wird im ganzen Dienstleben nicht schießen müssen. Einen Waffenschein (Wachgewerbe) kannst Du nicht selbst machen. Er wird auf Deine Firma ausgestellt und auch nur die Firma ist für die sichere Aufbewahrung verantwortlich. Du bekommst die Waffe mit Munition zum Dienstbeginn ausgehändigt und gibst sie bei Dienstende wieder ab. Der Unternehmer stellt auch die Ladeecke zur Verfügung.


    @badisch/chila: Also Kevins Jurist hat Recht, er hat auch keine Bewaffnung, sondern nur den Schutz des Personals gefordert. Das ist völlig in Ordnung. Wie sieht dieser Schutz aus? Lassen wir typische Nichtwaffenträger außer Acht, wie Lusis, da steht immer die Polizei dabei, Waffen wären unsinnig; Veranstaltungsschutz -Waffengebrauch könnte verheerende Folgen haben....usw. Bleibt also noch der Objektschutz, GWT und die besagten Alarmfahrten. Jetzt wird es politisch. Früher wurde, obwohl es nicht schriftlich fixiert ist, die Waffe auch von der BG für Alarmfahrer/NSL-Personal gefordert, es war normal, denn der Sinn einer UVV ist bekanntlich der Schutz des Arbeitnehmers. Hinzu kommt das Zivilrecht. Aus beiden Quellen lässt sich jedoch nicht zwingend entnehmen, das Wachpersonal zu bewaffnen. Aus der Zeit der bewaffneten Alarmfahrer ist kein Fall bekannt, wo jemand durch Missbrauch geschädigt wurde, abgesehen von denen, die mal in die Sandkiste geschossen haben. In diesen Zeiten hat man auch auf manchen Werkschutzschulen den Waffengebrauch auf flüchtende Diebe gelehrt, wenn diese anders nicht zu stoppen waren und es kein anderes Mittel gab (natürlich nur bei hochwertiger Beute). Das ist auch heute noch umstritten (vgl. Holger Preisendanz zu § 32 StGB/PfHaB Seite 36, 2-1-0). Bitte an Waffenträges, es niemals zu tun, lasst ihn einfach laufen!!!!! Die heutige Politik geht von der Täterschonung aus und weder Polizei noch Private sollen irgendwie hart durchgreifen. Deeskalation wurde zum Schlagwort und man begann, möglichst viele Verfahren einzustellen. Dies kam auch den Wachunternehmern zu Gute, konnten sie sich doch endlich die hohen Ausgaben für Waffen und Munition, Waffenschränke, Ladeecken..usw. entledigen. Juristen mussten Gründe finden, dies zu untermauern und letztlich wurden die Gesetze (WaffG) geändert. Der Politik sind 3 tote Polizisten lieber, als ein getöteter Angreifer. Jeder, der abdrückt und trifft, bekommt ein Verfahren, der Bürger der sich wehrt ist etwas, was man nicht mehr duldet. Die Urteile bezgl. Notwehr sprechen eine deutliche Sprache. Dennoch aber haben wir auch ein Gewissen und meins sagt mir, immer über die Bewaffnung nachzudenken.

    Hallo Badisch,


    ich habe aber nicht "Badenser" gesagt, oder? Ich sagte "Gelbfüßler" und hoffe, es ist keine Beleidigung, sonst würde ich das sofort zurücknehmen. Es gibt ein paar Dinge, wo ich Dir Recht geben muss. Einmal der Waffenträger selbst, da findet man so einiges drunter. Aber wir können Eigensicherung nicht vom Fehlverhalten anderer abhängig machen. Und die Ausbildung natürlich. Aber hier ist auch der Unternehmer gefragt, der weiterbilden muss. Ich denke oder besser hoffe, dass auch die Ausbildungsbetriebe soviel im Kopf haben, dass sie ungeeignete aussortieren.


    Mit Deiner Statistik fällst Du unter den Bundesdurchschnitt, derzeit steigen die Einbrüche um etwa zugegebene 8 -10% pro Jahr. Schätzung von Kriminalbeamten: mind. um 25%. Eben habe ich bei einem Bekannten angerufen, der ebenfalls auf einer NSL sitzt. Er kann diese Zahlen nicht bestätigen, es seien etwa 2-4 Einbrüche mehr im Monat seit 2005. Ich muss dazu sagen, dass die auch Wohnungen aufgeschaltet haben, auch mit Kaufhausdetektiven arbeiten, mit Veranstaltungssschutz...einfach alles. Er beklagt weiter, dass die Gewalt gegen Wachpersonal erheblich zugenommen hat. Nach deren Statistik gab es bis 1992 etwa 3-5 Räuberische Diebstähle pro Jahr in Kaufhäuser. 2014 waren es 181.


    Ich glaube Deinen Zahlen ungesehen, das ist auch das , was Dich zur Überzeugung bringt, es ist nichts zu verbessern. Alles in allem ein seriöses Arbeiten. Aber auf der anderen Seite kann zu jeder Zeit der Fall eintreten, dass sich die Straftäter nicht an diese Statistik halten und auch nicht unbewaffnet sind. Sie wehren sich. Die Wahrscheinlichkeit steigt von Tag zu Tag. Ich will noch ein paar Infos einholen. Ich kenne einen Hundeführer (Polizei), den ich noch fragen will, er ist aber noch in der Kneipe :)


    Von Kevin würde ich gerne wissen, wie andere (unbewaffnete) Firmen/Alarmfahrer vorgehen (Alarm).


    Der Kollege, der nichts getan hat...... hört sich nach einem "unechten Unterlassungsdelikt" an.



    Vollzitat entfernt. colle

    Hallo Kevin,


    was hat Du gegen FKK? :) Zur Polizei: es kommt immer darauf an, was gerade los ist; ich denke manchmal sind die sind schnell vor Ort und manchmal nicht. Das Problem liegt daran, dass viele Bundesländer nur noch den gehobenen Dienst haben und das ist bekanntlich etwas teuer und die haben daher Stellen abgebaut.


    Was ich gar nicht verstehen kann: wie kann man Angst vor Hunden haben? Es gibt im Gewerbe nichts besseres. Auch interessant zu lesen, dass die Einbrecher nach innen liefen, kannten sich vielleicht aus.


    Asylantenheimen: ich hätte große Angst, vor allem, wenn die Holztreppen haben. Unvorstellbar, wenn da jemand einen Brandsatz wirft. Wenn man den Brandstifter rechtzeitig sieht, ist der Hund das Mittel der Wahl...aber Du hast ja Angst davor.



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    Also zur Ausbildung hast Du natürlich Recht, aber man sollte doch davon ausgehen, dass die in Ordnung ist. Sicher gibt es die bösen Ausnahmen, in Koblenz hat vor ein paar Jahren ein Sicherheitsmitarbeiter den neben ihm sitzenden Kollegen erschossen, weil er unbedingt an der Waffe herumspielen musste.


    Diese Außenkontrolle ist völlig richtig, wenn auch das mittlerweile bekannt geworden ist. In der Vorgehensweise gebe ich Dir auch Recht. Nur gebe ich meinen Interventionskräften ein Mittel in die Hand, was ihnen in letzter Konsequenz das Leben retten kann. Diese Fälle sind (noch) selten bei uns, nehmen aber stetig zu.


    Ich finde es auch schön, wie Du das beschreibst, Alarm, IK Außenkontrolle, Täter weg oder noch drin, Polizei kommt, alles im grünen Bereich, keine Probleme, Klasse. Vielleicht solltest Du alle freien Stellen Deiner Fa. hier veröffentlichen, man arbeitet endlich sicher.




    Vollzitat entfernt colle


    Du arbeitest in einer schönen ruhigen Gegend, bei den Gelbfüßlern. :) Leider ist das nicht die Regel. Aber die Frage ist doch, warum soll das Wachpersonal, was schon in allem hinterherhinkt, ohne Verteidigungsmöglichkeit sich in einen Raum begeben, ohne zu wissen, ob man da gesund wieder rauskommt. Es bleibt jedem überlasen, was er tut. Nur soll er in letzter Konsequenz die Möglichkeit der Verteidigung zur Hand haben. Mir ist auch bekannt, dass viele Alarme Fehlalarme sind, was aber, wenn nicht? Wie Du schreibst, "..oder eben noch drin.......". Was kann da passieren? gehen wir nach Lehrvideo BG (Einbruch Baumarkt) vor, dann muss der Alarmfahrer von außen sichern, alles notieren und auf die Polizei warten. Man verschweigt, dass die Täter auch rauskommen könnten. Gut, sie können weglaufen, was aber, wenn nicht? Sie können sich drin verstecken, leider unwahrscheinlich, weil sie wissen, wer kommt; sie flüchten auf der anderen Seite durch einen Notausgang, Glück gehabt oder sie greifen das Wachpersonal an, seit den 90er wahrscheinlich. Und da will man mir erzählen, man braucht keine Waffen, echt lustig. Faustregel: Jeder Straftäter, der das Objekt verlässt und Wachpersonal erreichen könnte, schaut vom verkehrten Ende in die Dienstwaffe!!! Wir brauchen uns doch nicht auf Glück verlassen, wo sind wir dann? Weltfremd! Freilich werden wir nicht auf ihn schießen, wenn er flüchtet, aber wir sind bei seiner Flucht sicher, dass wird man für den kargen Tariflohn verlangen können.


    Es ist falsch von der Ausbildung an der Waffe zu sprechen, wenn man nicht vorher nach der Ausbildung unserer Gegenüber gefragt hat, die dürfte i.d.R. mangelhaft sein, vor allem der Absatz mit der Verhältnismäßigkeit.


    Kann mir mal bitte jemand erklären, wie ich hier ein Bild einfügen kann. Ist mir peinlich, geht aber nicht. Ich gebe die URL ein und dann kommt im Text das Sperrzeichen. Anhängen geht wohl gar nicht.

    Ist es auch nicht unbedingt. Wie von Flieger bereits zutreffend geschrieben: Entsprechende Tätergruppen gehen da kein Risiko ein und gehen entsprechend gegen bewaffnete Wachleute vor.
    Und man muss sich auch immer vor Augen führen, auch und vor allem im GWT: Man ist in der Regel immer in der Defensive. Das heisst, der Angreifer ist immer im Vorteil, denn jener hat zumeist bereits die Waffe im Anschlag auf mich gerichtet, während meine noch geholstert ist...




    Gehen wir mal vom VdS aus: 20 Minuten sind da vorgegeben. Innerhalb dieser Zeit sollte die Interventionskraft vor Ort sein.
    Wenn ein Dienstleister das nicht schafft, sollte er die Finger vom Auftrag lassen. Meine Meinung.



    Es gibt in der BRD nur sehr wenige Vorfälle, bei denen Täter gegen bewaffnetes Personal vorgehen. Meines Wissens nur bei GWT. Neben autom. Waffen wird natürlich irgend etwas mit Hohlladung verwendet, damit man auch entsprechend drohen kann oder macht vom "Bürgersteigrisiko" gebrauch. Hier steht gegen dem Risiko, erschossen zu werden oder viele Jahre auf "Urlaub" zu gehen, eine hohe Beute, die den Vorruhestand ermöglicht. Bei einem ED herkömmlicher Art wird es kaum zum Schusswechsel kommen, denn neben dem Risiko Schaden zu erleiden, steht nur eine Beute von wenigen tausend Euro. Man hat das untersucht und feststellen müssen, dass gerade unbewaffnetes Personal immer wieder angegriffen wird. Es gibt da nämlich noch ein Risiko, der Wachmann hat den oder die Schlüssel, kann die EMA unscharf schalten,...usw.


    Zur Kontrolle bei einem Einbruchalarm: Es ist in letzter Zeit, ausgehend vermutlich vom Berliner Raum, zu vermehrten Übergriffen auf Wachpersonal (bei Einbruchalarmen) bei der Kontrolle auf offene, eingeschlagene.. Fenster...,gekommen. Ich brauche dabei nicht zu erwähnen, dass man sich immer nur unbewaffnete und solche ohne Hund ausgesucht hat. Hatte man den ausgeschaltet, konnte man weiter ausräumen, sozusagen lediglich eine kurze Unterbrechung bei der Arbeit.


    Ich muss dabei ausdrücklich sagen, dass dies in den 80er Jahren noch völlig anders war. Hat man einen Dieb erwischt, ist der weggerannt. Die damals verbreitete Bewaffnung hatte ihren Sinn verfehlt. Manche NSL wurden drei mal im Jahr kontrolliert; wehe einer trug seine Waffe nicht.


    Naja, es gibt ja solche "Schützen", wo man dahinter gleichfalls gefährdet ist. :) Aber die Polizisten werden wohl das gleiche sagen und ungern vor einer bewaffneten Sicherheitskraft hergehen :) Vielleiht sollte man erst mal die Munition und das Kaliber prüfen, wenn der Wachmann nämlich eine .357er hat, wird es ungemütlich :)


    Aber Scherz beiseite, das Problem ist doch, dass solche Polizeieinsätze seit einiger Zeit Geld kosten (bei Fehlalarm) und die Polizei überhaupt nicht über die notwendige Zahl an Beamten verfügt. Normalerweise wird eine Alarmfahrer dahin geschickt, in vielen Fällen auch der Revierfahrer und das wars'. Ich habe kürzlich mit einem halbstaatlichen gesprochen, der fährt auch alleine zur Alarmverfolgung. Es geht heute nur ums liebe Geld.

    Natürlich. Aber jeder Aufschaltungskunde wird (unter anderem von mir) eingehend über seine Möglichkeiten informiert und beraten. Die Entscheidung, was er will und was nicht, trifft nach dieser Beratung ganz alleine der Kunde.



    Das mag es durchaus geben, als repräsentativ würde ich das jedoch aufgrund meiner langjährigen Erfahrung nicht sehen. So kenne ich mehrere Unternehmen, die über Waffen und die dafür notwendigen Erlaubnisse verfügen, die Alarmfahrer dennoch zumindest teilweise unbewaffnet fahren lassen - obwohl die gleichen Beschäftigten auch in anderen Bereichen des Unternehmens tätig sind und dort die Waffen führen.



    Da hast Du Recht. Es gibt auch "gute" oder empfehlenswerte Firmen, denen die Sicherheit der MA am Herzen liegt, es gibt "Mittlere" und es gibt schlechte. Leider habe ich die Erfahrung gemacht, dass das "Untere Mittelfeld" überwiegt.


    Zu den NSL: Ist ja logisch, offene NSL (wie Siemens Nbg.) nehmen bekanntlich jeden als Kunden, ob mit oder ohne Wachdienst, da kann man auch seine Wohnung aufschalten lassen. Da hab' ich gar nicht dran gedacht.


    Zur Alarmverfolgung: Auch immer wieder interessant, wie das die Herrn Beamten mitunter machen. Ich habe in Sichtweite eine Firma, wo die EMA ausgelöst hatte. Der Alarmfahrer war schnell vor Ort, aber es kam ihm wohl was komisch vor und kurze Zeit später erschien eine Streife. Die sind nicht da rein, die haben gewartet bis Streife Nr. 2 vor Ort war und haben gemeinsam auf Fahrzeug Nr. 3 (Hundeführer) gewartet und sind dann erst rein. Habe ich alles vom Edeka aus gesehen. Als ich daran vorbei kam, habe ich mit einem der Beamten gesprochen, der da meinte (Zitat): "Ich bin doch nicht lebensmüde und gehe ohne Hund da rein!" Die einrückende "Streitmacht" bestand aus dem Hundeführer voran, dem Alarmfahrer mit gezogenem Revolver, neben ihm ein Polizist mit MP 5, dahinter drei Beamte mit gezogenen Pistolen. Der arme Einbrecher :)) Wenn sie einen erwischt haben, wird das Verfahren sowieso eingestellt.