Darf WSM verlangen, schriftliche Kundenbeschwerde einzusehen?

  • So, bei nem Kollegen A gabs neulich Ärger. Laut AG gab es ne schriftliche Kundenbeschwerde über ihn.
    Darf er verlangen, das Schreiben einzusehen? (wenn ja, bitte mit Quelle) AG sagt nein.
    Und darf er Namen verlangen, wenn es firmeninterne Beschwerde gibt?
    Gut, AG nimmts eh nicht so genau mit den Rechten der Arbeitnehmer.
    ZB wollte neulich derselbe zum Personalgespräch von seinem Recht gebrauch machen und nen Beistand (nen anderen Kollegen B, also keinen betriebsfremden) mitzunehmen. AG hat gedroht, den Kollegen B durch die Polizei entfernen zu lassen, wenn er nicht freiwillig gehen würde, ...
    und zu Frage 2: Dem Kollegen A wurde in oben erwähntem Gespräch u.a. an den Kopf geworfen, dass sich der grossteil der MA über ihn beschwert hätte, und niemand mehr zusammen mit ihm arbeiten wollen würde. Allerdings weiß niemand was von den Beschwerden.

  • Also, ich bin der Meinung, dass der Gang zum Betriebsrat unvermeidlich ist (sollte es so wie dargestellt sein).


    Das Schreiben sollte meiner Meinung nach einsehbar sein, jedoch ohne Namensnennung (wegen eventueller Benachteiligung des Beschwerdeträgers)


    Ein Personalgespräch ohne Zeugen (jemand vom BR) würde ich selbst abbrechen.


    Wenn der AG jede einzelne Beschwerde namentlich aufweist, könnte es Probleme bei der späteren Zusammenarbeit geben.
    Jedoch, wenn ein derartiges Streitpotenzial unbearbeitet bleibt, kann es auch zu Problemen kommen...


    Schwer es so aus der Ferne zu beantworten......

  • Vorgehen bei einem fairen Arbeitgeber....


    Beschwerde liegt vor, Sachverhalt wird Mitarbeiter zur Kenntnis und Stellungnahme gegeben, dies wird geprüft und dann über weitere Schritte mit dem Kunden oder dem Mitarbeiter nachgedacht. Weitere Schritte mit dem Mitarbeiter dann unter Anwesenheit Personal, BR und ggf Vertrauensperson... diese Schritte können auch eine Klärung mit dem Kunden zum Ziel haben.... es wenn wir uns im strafrechtlich relevanten Bereich aufhalten fliessen unter Umständen Namen... Sachverhalte ohne Hand und Fuß müssen bereits vom Arbeitgeber zurückgewiesen....

  • Naja, .. das blöde ist, hier gibts keinen Betriebsrat, da das nur nen kleines Unternehmen ist.


    Fairer Arbeitgeger? Naja, ich sags mal so: "Weil der Kunde es wünscht", wirst zu Verstößen gegen die Dienstanweisung genötigt.
    Beispiel: Ne Baustelle, in der DA steht eindeutig, dass wir auf dem Gerüst nix zu suchen haben. Das hindert aber unseren AG nicht daran, unter anderem auch in den beiden oberen Stockwerken, die eben nur über das Baugerüst erreichbar sind, Stechstellen zu verteilen, welche halbstündlich angelaufen werden müssen.


    Aber es traut sich keiner, was zu sagen, denn der letzte, der unseren AG darauf hingewiesen hat, dass seine Anweisung rechtlich nicht tragbar ist, bekam über nen halbes Jahr nen sogenannten A***lochposten. Auf deutsch, er wurde von seinen 12h-Schichten im Revierdienst runtergenommen und "aus betrieblichen Gründen" auf nen 6h-Standposten in der Pampa versetzt, mit gleichmal noch dem 5fachen Anfahrtsweg, .. natürlich auf eigene Kosten der Weg.

  • Weiss nicht, wo Du wohnst/arbeitest, aber bei mir in der Gegend gibt es soviele freie Stellen, dass man es sich aussuchen kann wo man arbeiten will....


    Derartige Vorfälle, wie Du sie beschreibst, würde ich der Gewerkschaft melden!


    Wieviel MAs seid ihr?
    Der AG ist einer.... ;)