Beiträge von Tiryk


    Hm, ... es gibt aber noch ne Möglichkeit, .... ?(

    Das war Anordnung von oben, dass die Schlüssel komplett mitgenommen werden.
    Nun ja, deswegen ja die Frage, ob es rechtlich ok ist. Sollte es eben nicht ok sein, und der Fahrer duldet es dennoch, so macht er sich ebenfalls strafbar.




    PS: Hey, das ist schon fast anständig geschrieben. Wenn ich meinen Heimatdialekt schreiben würde, dann wär das Buddy-texten.

    Ne einfache Blechkiste (zwar mit Plombe, aber die Schlüssel liegen einzeln nach Objekten in zugeklebten Plastiktüten verpackt lose drin), die du mit nen klein wenig Kraftaufwand knacken kannst, ... nicht fest verbaut, sondern mit ner dünnen Kette am Fahrzeug befestigt.
    Also nen Bolzenschneider un die ganze kiste is weg. Und mit ihr knappe 250 Generalschlüssel zu eben sovielen Objekten.
    Oder man klaut einfach das Auto, ergebniss is das gleiche.
    Sicher is was ganz anderes.


    Es geht mir um den Rechtlichen Aspekt. Isses erlaubt, oder mach i mi in gewissem Sinne mit Strafbar, weil i da mitspiel? Un kann i dann haftbar gemacht werden, wenn die Kiste geklaut wird, eben weil i da mitmache?

    Du hast doch nur die Schlüssel deines Reviers betreffend dabei?

    Die ALARMschlüssel! Nicht zu verwechseln mit den Schlüsseln, die ich für die Revierkontrolle brauch!
    Unsere Zentrale liegt in einem der Reviere. Und früher war es so, dass der dann den Schlüssel hin bringt. Hat dafür ja genug Bereitschaft drauf, ...

    Meine Frage: Ist es wirklich rechtmässig, dass der Revierfahrer alle Alarmschlüssel, die sein Revier betreffen, permanent auf dem Fahrzeug haben darf/muss?


    Ich war der Meinung, dass die sicher in der Firma untergebracht werden müssen, und nur im Alarmfall für das jeweilige Objekt dort entnommen werden dürfen.

    Naja, .. das blöde ist, hier gibts keinen Betriebsrat, da das nur nen kleines Unternehmen ist.


    Fairer Arbeitgeger? Naja, ich sags mal so: "Weil der Kunde es wünscht", wirst zu Verstößen gegen die Dienstanweisung genötigt.
    Beispiel: Ne Baustelle, in der DA steht eindeutig, dass wir auf dem Gerüst nix zu suchen haben. Das hindert aber unseren AG nicht daran, unter anderem auch in den beiden oberen Stockwerken, die eben nur über das Baugerüst erreichbar sind, Stechstellen zu verteilen, welche halbstündlich angelaufen werden müssen.


    Aber es traut sich keiner, was zu sagen, denn der letzte, der unseren AG darauf hingewiesen hat, dass seine Anweisung rechtlich nicht tragbar ist, bekam über nen halbes Jahr nen sogenannten A***lochposten. Auf deutsch, er wurde von seinen 12h-Schichten im Revierdienst runtergenommen und "aus betrieblichen Gründen" auf nen 6h-Standposten in der Pampa versetzt, mit gleichmal noch dem 5fachen Anfahrtsweg, .. natürlich auf eigene Kosten der Weg.

    So, bei nem Kollegen A gabs neulich Ärger. Laut AG gab es ne schriftliche Kundenbeschwerde über ihn.
    Darf er verlangen, das Schreiben einzusehen? (wenn ja, bitte mit Quelle) AG sagt nein.
    Und darf er Namen verlangen, wenn es firmeninterne Beschwerde gibt?
    Gut, AG nimmts eh nicht so genau mit den Rechten der Arbeitnehmer.
    ZB wollte neulich derselbe zum Personalgespräch von seinem Recht gebrauch machen und nen Beistand (nen anderen Kollegen B, also keinen betriebsfremden) mitzunehmen. AG hat gedroht, den Kollegen B durch die Polizei entfernen zu lassen, wenn er nicht freiwillig gehen würde, ...
    und zu Frage 2: Dem Kollegen A wurde in oben erwähntem Gespräch u.a. an den Kopf geworfen, dass sich der grossteil der MA über ihn beschwert hätte, und niemand mehr zusammen mit ihm arbeiten wollen würde. Allerdings weiß niemand was von den Beschwerden.

    Also versteh i das recht; Sachsen und Thüringen fallen die Zuschläge weg, wenn sich nicht noch was gravierendes ändert?
    Na prima! :( Ich arbeite zwar in Sachsen, Ja. Wir sind aber ne Zweigniederlassung von nem großen westdeutschen Unternehmen. Und irgendwie wurde aus betriebsinternen Gründen, weil da die uns übergeordnete Zweigstelle is, oder so (wenn ich das jetz noch richtig im Kopf habe) aber das brandenburger Zuschläge-Modell gezahlt, weil das finanziell gesehen für die Firma billiger war, als in Sachsen. ?(
    Alles irgendwie sehr verwirrend, bin selber noch nicht dahinter gestiegen, ... :hmm:

    Zur bereitschaft hab ich auch noch ne Frage: Wir haben täglich 2h Bereitschaft auf der Runde. Diese sollen wir, auf Anweisung der Chefetage, damit verbringen, besonders gefärdete Objekte zu observieren, anstatt in der Firma im sogenannten Bereitschaftsraum.
    Ist das dann eigentlich noch Bereitschaft oder zählt das schon zur normalen Kontrollzeit?

    Ich hab folgende Frage: Ich kann mich dunkel daran erinnern, dass bei meiner Ausbildung nen Dozent (Werkschutzmeister) gesagt hat, dass laut Gesetz nen Revierfahrer, der allein auf dem Auto ist, zum einen nen Totmannschalter dabei haben muß und zum anderen mit 2, voneinander unabhängig funktionierenden Kommunikationsmitteln ausgerüstet sein muß. Unsere Firma ignoriert anfragen in dieser Hinsicht konsequent. Wir haben nur nen Diensthandy, mehr nicht.