BGV C7 §12 Abs.2 sagt: Es dürfen auch ungeprüfte Hunde zu Wahrnehmungs- und Meldeaufgaben eingesetzt werden...
Kann mir jemand sagen was Wahrnehmungs-und Meldeaufgaben sind??
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Neues Benutzerkonto erstellenBGV C7 §12 Abs.2 sagt: Es dürfen auch ungeprüfte Hunde zu Wahrnehmungs- und Meldeaufgaben eingesetzt werden...
Kann mir jemand sagen was Wahrnehmungs-und Meldeaufgaben sind??
Der Hund beschützt letztendlich nur dich selbst.
Durch seine um vielfaches besseren Instinkte soll er einfach vor Gefahren warnen, lange bevor du es merkst.
Er darf eh nur an der kurzen Leine geführt werden.
Sollte natürlich jemand meinen, dich angreifen zu müssen, darf der Hund dich im unmittelbaren Radius um dich herum auch verteidigen.
Letztlich bestimmt auch der Arbeitgeber, welche Art von Ausbildung der Hund haben muss bzw. was der Kunde wünscht.
Vielen Dank für deine Antwort. Das heißt also ich kann auch mit einem ungeprüften Hund Dienst machen, wenn die Leine kurz genug ist.
Dann ist das ja eh alles überflüssig mit den Prüfungen .
Eine bestandene Prüfung kann aber beizeiten mal ein gutes Argument bei Lohnverhandlungen sein.
Meine Prüfungen lauf ich sowieso, brauche ja immer meine Quali für die LGA - aber mehr Prüfungen mehr Geld?? Meinste wirklich??
Was ist jetzt aber der Unterschied zwischen einem Diensthund (§12Abs.1) und einem Meldehund (§12Abs.2)?
Sind diese Hunde zu Wahrnehmungs- und Meldeaufgaben vielleicht einfach Hunde die hinterm Zaun melden, wenn sich jemand dem Objekt nähert?
kaderlid wäre hier die richtige Ansprechpartnerin, vielleicht schreibst du sie mal an.