Vielen, vielen Dank für die Antworten!!
.... Hab's leider immer noch nicht kapiert.
Welche Aufgaben sind das denn genau die ein Diensthund ausführen darf und ein Wach-und Meldehund nicht?
Liebe Grüße und Sorry für ständig nachfragen- Anfänger
Beiträge von Kerstin
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Meine Prüfungen lauf ich sowieso, brauche ja immer meine Quali für die LGA - aber mehr Prüfungen mehr Geld?? Meinste wirklich??
Was ist jetzt aber der Unterschied zwischen einem Diensthund (§12Abs.1) und einem Meldehund (§12Abs.2)?
Sind diese Hunde zu Wahrnehmungs- und Meldeaufgaben vielleicht einfach Hunde die hinterm Zaun melden, wenn sich jemand dem Objekt nähert?
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Vielen Dank für deine Antwort. Das heißt also ich kann auch mit einem ungeprüften Hund Dienst machen, wenn die Leine kurz genug ist.
Dann ist das ja eh alles überflüssig mit den Prüfungen .
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BGV C7 §12 Abs.2 sagt: Es dürfen auch ungeprüfte Hunde zu Wahrnehmungs- und Meldeaufgaben eingesetzt werden...
Kann mir jemand sagen was Wahrnehmungs-und Meldeaufgaben sind??