Lohnfortzahlung nach Arbeitsunfall

  • Hallo Kollegen! lol01
    Ich brauch mal eure Hilfe!
    Wie berechnet man genau die Lohnfortzahlung habe was gelesen die letzten 6 Monate der gearbeiten Stunden duch 182
    komme aber damit nicht klar. ?(
    Wäre super wenn mir einer eine Beispielsrechnug zukommen lässt. :thumbup:

  • Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist unterschiedlich geregelt, je nach Tarifgebiet gibt es da teilweise riesige Unterschiede.
    Daher: Wo arbeitest du bzw. welcher Tarifvertrag für welches Bundesland gilt für dich?

  • Grundlage ist der "Tarifvertrag zur Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall" vom 13.11.1997 (urspüngliche Gültigkeit bis 30.04.2000 - aber laut BDSW immer noch angewandt)
    Danach werden das Einkommen der letzten 3 Monate als Grundlage genommen (ohne Einmalzahlungen) geteilt durch die KALENDERTAGE mal die Krankentage. also 1000 € Brutto x 3 = 3000 € geteilt durch 92 Kalendertage = 32,61 € mal die Krankentage ... es gibt zu dem Thema eine gute Information durch die TKK, mal danach Googeln.


    Nach Klage eines Mitarbeiters wurde aber vom örtlichen AG entschieden, dass die tatsächlich ausgefallenen Dienste INKLUSIVE der anzunehmenden Zeitzuschläge (Nacht etc.) zu zahlen sind.


    Hier gibt es offensichtlich nach wie vor sehr unterschiedliche Auffassungen und der Gang zum AG lohnt meistens ...

  • Grundlage ist der "Tarifvertrag zur Entgeldfortzahlung im Krankheitsfall" vom 13.11.1997 (urspüngliche Gültigkeit bis 30.04.2000 - aber laut BDSW immer noch angewandt)


    ...aber nur, wenn er in NRW arbeitet ;)


    Dem Profil nach kommt er aus Baden-Württemberg, ob er auch da arbeitet oder vielleicht doch in einem anderen Bundesland und daher der dortige TV zur Anwendung kommt, weiss ich bislang nicht.

  • Von Baden-Württemberg ausgehend:


    Zitat

    Das fort zu zahlende Arbeitsentgelt der Arbeitnehmer berechnet sich nach der
    für den Arbeitnehmer durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten 6 Monate auf
    der Basis von § 8 Abs. 1.1. geteilt durch 182.
    Das so ermittelte tägliche Arbeitsentgelt wird mit den Tagen der
    Arbeitsunfähigkeit multipliziert.


    Also die Stunden der letzten 6 Monate zusammenrechnen und diese Zahl durch 182 teilen. Damit hat man dann die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten 6 Monate in Stunden.
    Angenommen man hat in den letzten 6 Monaten jeden Monat 200 Stunden gearbeitet kommt man auf eine Gesamtstundenzahl von 1200 Stunden. Diese Zahl teilt man durch 182 und kommt dann auf 6,59 Stunden pro Tag.


    Man bekommt also den Stundenlohn laut Tarif für 6,59 Stunden pro Tag der attestierten Arbeitsunfähigkeit. Wenn man von Montag bis Sonntag "krankgeschrieben" ist, bekommt man also für 7 Tage die Lohnfortzahlung. Mit dem Mindestlohn hätten wir dann also 58,65 EUR pro Tag und demnach 410 EUR für diese 7 Tage - auch wenn man laut Dienstplan Freitag bis Sonntag eigentlich frei gehabt hätte.


    Aber Achtung: Alternativ kann der Arbeitgeber in Baden-Württemberg auch das Lohnausfallprinzip anwenden, dann kommt die Rechnung oben nicht zur Anwendung. Der Arbeitgeber zahlt dann den Lohn fort, wie er verdient worden wäre wenn man gearbeitet hätte.
    Also auch wieder das Beispiel Montag bis Sonntag krank geschrieben, aber laut Dienstplan nur Montag bis einschliesslich Donnerstag geplant mit 8 Stunden Schicht pro Tag ergibt nach dem Lohnausfallprinzip und mit Mindestlohn 284,80 EUR.

  • Hallo Kollegen !
    Erst mal vielen dank für die Anwortren
    Ich arbeite in Baden Württemberg
    Aber mit euren Beispielen komme Ich schon viel weiter Danke Danke

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