Kündigen in der Probezeit Hamburg ( 6 Monate Probezeit )

  • Hallo an alle :)


    Ich lese hier sehr gerne in diesen Forum.


    Nun habe ich aber mal eine Frage auf die ich nirgends eine Antowort finde ich hoffe ihr könnt mir helfen.


    Wie lang ist meine Kündigungsfrist wenn ich in der Probezeit kündige? in meinen Arbeitsvertrag steht Während der Probezeit gelten die im z.Zt bestehenden Manteltarifvertrag festgelegten Kündigungsfristen. Diese kann ich aber nirgendwo finden. Ich wohne und arbeite in Hamburg kann mir jemand helfen ? gesetzlich wären es ja 2 Wochen aber es gelten ja die in den Manteltarifvertrag oder ?



    ich wäre über jede Hilfe sehr Dankbar ^^

  • Wenn Dein Arbeitgeber auf tarifliche Regelungen zurückgreift, muss er dir die Tarifverträge auch zur Einsicht geben :D


    Davon abgesehen: Laut MRTV (auf den der MTV HH in diesem Punkt verweist) 4 Tage Frist innerhalb der Probezeit.

  • Jepp. Auszug aus dem MTV HH:



    Zitat

    § 5 - Kündigungsfristen
    1. Es gelten die in § 2 des Mantelrahmentarifvertrages für das Wach- und
    Sicherheitsgewerbe für die Bundesrepublik Deutschland vom 30.8.2005, gültig ab
    1.9.2005, vereinbarten Kündigungsfristen.

  • der MTV Hamburg verweist ausdrücklich auf die Kündigungsfristen des alten MRTV


    während im neuen MRTV (ab 1.1.12) die Kündigungsfrist in der Probezeit auf 4 Tage "verlängert" wurden,


    waren in dem "alten " MRTV ( soweit ich mich noch erinnern kann) 2 Tage zum Schichtende vereinbart

  • der MTV Hamburg verweist ausdrücklich auf die Kündigungsfristen des alten MRTV


    Stimmt zwar, wenn ein Tarifvertrag aber auf einen anderen verweist, und jener mittlerweile nicht mehr gültig ist und dafür ein neuer TV an dessen Stelle getreten ist, dann gilt automatisch der neue.
    Wäre dem nicht so, müsste der verweisende TV die Regelungen selbst enthalten: Da man alte, nicht mehr gültige Tarifverträge irgendwann nicht mehr findet bzw. bis zum Nimmerleinstag aufbewahren muss...

  • gibt es für diese Meinung eine Rechtsgrundlage ?


    für die Fiktion der automatischen Dynamisierung bei Bezugnahme eines Tarifvertrages auf einen genau bezeichneten anderen Tarifvertrag, der zwischenzeitlich durch eine neuere Fassung ersetzt wurde , obwohl die Bezugnahme durch die Tarifparteien ausdrücklich statisch vereinbart wurde ?

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