Hallo zusammen,
heute hatten wir eine interessante Situation innerhalb der Werkschutzschulung.
Unser Dozent praktiziert selbst auch Ladendetektiv.
Er sagt, sobald jemand Dinge in seine Jackentaschen steckt, egal, ob er sich vorher verdächtig verhalten hat oder nicht, sei der Tatbestand des versuchten Diebstahls schon erfüllt und er könne die Person aus dem Laden ziehen.
Ich habe entgegnet, solange ich an der Kasse alles auf das Band stelle, habe ich gar nichts erfüllt. Ausserdem muss die ABSICHT erst einmal bewiesen werden. (Denn mir selbst ist es schon öfter passiert, dass ich ohne Korb oder Wagen ins Geschäft gehe, weil ich nur ein Teil kaufen wollte, aber dann doch mehr nehme, und dann manchmal nicht weiss, wie ich alles transportieren soll. Da habe ich mir eine Getränkeflasche auch schon mal in die offene Jackenaußentasche gesteckt. Aber ich wurde weder angesprochen, angehalten.)
Antwort: nein, ICH müsse beweisen, dass ich es nicht vorhatte, zu stehlen. Was dann erst vor Gericht der Fall sein wird.
Also ich muss sagen, der Dozent und ich sind da auf keinen gemeinsamen Nenner gekommen.
Denn mir wurde beigebracht, solange ich an der Kasse alles wieder auspacke, kann ich innerhalb des Ladens machen was ich will. Es kann höchstens sein, dass ich von Laden-Mitarbeitern angesprochen werde, einen Wagen oder Korb zu benutzen. Und würde ich einem so eifrigen Detektiv begegnen, dann würde ich ihn im Nachhinein noch wegen übler Nachrede verklagen.
Also: was ist eure Meinung hierzu? Hat jemand, der innerhalb des Geschäftes ein Teil in seiner Jacke transportiert, automatisch schon den Tatbestand des versuchten Diebstahls erfüllt?
Ich bin sehr gespannt auf eure Meinungen!
Gruß Chefin