Kaufhaus: versuchter Diebstahl oder nicht?

  • Hallo zusammen,


    heute hatten wir eine interessante Situation innerhalb der Werkschutzschulung.


    Unser Dozent praktiziert selbst auch Ladendetektiv.


    Er sagt, sobald jemand Dinge in seine Jackentaschen steckt, egal, ob er sich vorher verdächtig verhalten hat oder nicht, sei der Tatbestand des versuchten Diebstahls schon erfüllt und er könne die Person aus dem Laden ziehen.


    Ich habe entgegnet, solange ich an der Kasse alles auf das Band stelle, habe ich gar nichts erfüllt. Ausserdem muss die ABSICHT erst einmal bewiesen werden. (Denn mir selbst ist es schon öfter passiert, dass ich ohne Korb oder Wagen ins Geschäft gehe, weil ich nur ein Teil kaufen wollte, aber dann doch mehr nehme, und dann manchmal nicht weiss, wie ich alles transportieren soll. Da habe ich mir eine Getränkeflasche auch schon mal in die offene Jackenaußentasche gesteckt. Aber ich wurde weder angesprochen, angehalten.)


    Antwort: nein, ICH müsse beweisen, dass ich es nicht vorhatte, zu stehlen. Was dann erst vor Gericht der Fall sein wird.


    Also ich muss sagen, der Dozent und ich sind da auf keinen gemeinsamen Nenner gekommen.


    Denn mir wurde beigebracht, solange ich an der Kasse alles wieder auspacke, kann ich innerhalb des Ladens machen was ich will. Es kann höchstens sein, dass ich von Laden-Mitarbeitern angesprochen werde, einen Wagen oder Korb zu benutzen. Und würde ich einem so eifrigen Detektiv begegnen, dann würde ich ihn im Nachhinein noch wegen übler Nachrede verklagen.


    Also: was ist eure Meinung hierzu? Hat jemand, der innerhalb des Geschäftes ein Teil in seiner Jacke transportiert, automatisch schon den Tatbestand des versuchten Diebstahls erfüllt?


    Ich bin sehr gespannt auf eure Meinungen!


    Gruß Chefin

  • Ich bin der Meinung, dass die Ware sichtbar zu sein hat, um so deine Absicht kund zu tun sie kaufen zu wollen, versteckt in der Tasche könnte es dir schwer fallen die Absicht oder den Mangel an Absicht dahinter zu beweisen.
    So hatte ich das bei meiner Ausbildung verstanden.

  • (Denn mir selbst ist es schon öfter passiert, dass ich ohne Korb oder Wagen ins Geschäft gehe, weil ich nur ein Teil kaufen wollte, aber dann doch mehr nehme, und dann manchmal nicht weiss, wie ich alles transportieren soll. Da habe ich mir eine Getränkeflasche auch schon mal in die offene Jackenaußentasche gesteckt. Aber ich wurde weder angesprochen, angehalten.)


    Geht mir auch ab und an so. Bislang auch ohne Probleme. Selbst im Elektroladen hab ich das schon öfter praktiziert, immer problemlos.



    Antwort: nein, ICH müsse beweisen, dass ich es nicht vorhatte, zu stehlen. Was dann erst vor Gericht der Fall sein wird.


    Quatsch. Frag ihn mal, ob er die grundlegenden Prinzipien im Straf- und Strafprozessrecht kennt. Die Tat (oder eben der beabsichtigte Versuch) muss dem Täter bewiesen werden. Der Täter (oder eben der Beschuldigte/Angeklagte) muss gar nichts beweisen...

  • @ badisch_nsl


    Genau das hab ich ihm ja auch gesagt, dass ich, solange ich mich innerhalb des Ladens bewege, theoretisch noch alles wieder an seinen Platz legen könnte (zum Beispiel, weil ich merke, dass ich meine Geldbörse vergessen habe). Und wo bitte habe ich dann die Absicht gehabt, etwas zu stehlen?


    In meinen Augen müsste der Detektiv mich beobachten, bis ich an der Kasse stehe, und zuschauen, ob ich auch alles aufs Band stelle oder nicht. Tue ich das nicht, dann könnte er mir versuchten Diebstahl vorwerfen, weil offensichtlich die Absicht besteht, die Gegenstände in den Taschen nicht zu bezahlen.


    Deshalb hab ich ihm auch gesagt, das sei eine rein subjektive und voreilige Vorverurteilung.


    Angeblich sei dies jedoch genau ein Beispiel für den versuchten Diebstahl.


    Um seine Vorgehensweise noch einmal zu verdeutlichen: er als Ladendetektiv wartet nicht darauf, dass sich ein Käufer einen Gegenstand in auffälliger Weise am Körper versteckt. Sobald jemand Ware nicht in den Korb oder Wagen legt, ist für ihn der Tatbestand erfüllt und er zieht sie raus. Im Laden, egal, ob auffällig verhalten oder nicht.


    Nein, das glaube ich weiterhin nicht. Ich denke mal, mit seinem Verhalten provoziert er viel unnötigen Ärger, unnötige Behörden-Maschinerie und wird sich bestimmt auch schon mal entschuldigt haben müssen.


    Dazu fällt mir ein, wenn schon die Kassiererin nicht mal das Recht hat, in meine Taschen zu gucken, wie kommt dann ein Detektiv dazu, mich eines versuchten Diebstahls zu bezichtigen, ohne es beweisen zu können?


    Frage ist eben: was ist ein versuchter Diebstahl?

    Einmal editiert, zuletzt von Chefin ()

  • badisch hat meiner Meinung nach Recht. Wäre es anders dann wären unsere Gefängnisse längst hoffnungslos überfüllt. Einer müßte nur irgendwas behaupten und man hätte den Ärger, weil man nicht das Gegenteil beweisen kann.
    Die Kasse ist der Knackpunkt. Dort wird der Kauf besiegelt und nicht vorher.
    Es ist ja auch Fakt, daß die Preise im Laden so hoch oder tief sein können wie sie wollen. Es zählt der Preis den die Kassiererin sagt und nicht der, den ich an den Auslagen gelsesen habe.

  • Genau, goofy,


    er behauptet etwas, und du kannst ja das Gegenteil gar nicht beweisen. Wie denn, wenn er dich erst gar nicht hat bis zur Kasse kommen lassen?

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