Hallo zusammen,
nach fast 3,5 Jahren abstinnenz hat es mich jetzt wieder in die Sicherheitsbrance gezogen, Ich habe gerade mehere Bewerbungen laufen darunter auch eine Firma in dessen Objekt ich nur Nachts Arbeiten würde.
Von einem dort Arbeitenden Kollegen erfuhr Ich das es so gut wie nie der Fall ist ein Komplettes Wochenende FR. - MO. bzw SA. - bis MO. frei zu bekommen.
Nun meine Frage Ich habe mal gehört das mann anspruch auf mindestens 1 komplett freies Wochenende im Monat hat also DE >> FR. Morgen nächster DA >> MO. Nacht.
Im Arbeitschutzgesetz hab Ich dazu speziel nichts gefunden ausser das 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben müssen.
Kann mir da jemend sagen ob es eine solsche ragelung gibt und wo speziell das steht.
mfg Mr.U