Teurer Einsatz für Wachmann

  • Quelle: Volksfreund.de


  • Lieber nicht fragen.
    Ich denke mal, es ging eher darum, zu verhindern, dass der Wachmann seinen Job verliert. Bei den Tagessätzen geht das ja man gerade noch gut.

  • Zitat

    Die Strafe: 80 Tagessätze zu 20 Euro, insgesamt 1600 Euro. "Bei 90 Tagessätzen ist man vorbestraft", sagt Triendl.


    Aus dem Mund eines Amtsrichters?
    Der sollte es eigentlich besser wissen. 90 Tagessätze ist die Grenze, ab derer ein Eintrag ins Führungszeugnis Belegart N erfolgt. Darunter nicht - weshalb man auch solche Vorstrafen dann z.B. bei einem "normalen" Arbeitgeber verschweigen darf.
    Im BZR aber ist auch eine niedrigere Strafe eingetragen - und "juristisch" ist man auch vorbestraft.


    Da die Behörde ihre Überprüfung über die unbeschränkte Auskunft aus dem BZR durchführt und nicht über das Führungszeugnis, erfährt diese von der Vorstrafe - und wenn es dumm läuft, wird die Zulassung verweigert.



    Wie auch immer: Hier sieht man mal wieder, auf welch dünnem Eis sich Veranstaltungsschützer (nicht nur die, aber die eben ganz besonders) bewegen...

  • Manchmal muß man eben Lehrgeld zahlen.
    Gut, dass wegen des Einsatzes eine weitere Beschäftigung nicht ausgeschlossenn wurde.

  • Ich weiss schon, warum ich mit diesen Sparten des Sicherheitsdienstes nichts zu tun haben will. stop01


    Das fehlt mir ja noch, wegen Ärger in einem unterbezahltem Job auch noch vorbestraft sein. :dash:


    Aussage gegen Aussage, jede Menge plötzlich auftauchender Pseudo-Zeugen, und du bist am Ende der Gear....te. NEIN DANKE!

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