Hi,
ich spiele mit dem Gedanken in nächster Zeit mal eine Prüfung für die Servicekraft oder Fachkraft Schutz und Sicherheit zu absolvieren, Als Externer.
Welche Vorraussetzungen gibt es dafür? Ich find das im Inet einfach nicht.
MfG
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Neues Benutzerkonto erstellenHi,
ich spiele mit dem Gedanken in nächster Zeit mal eine Prüfung für die Servicekraft oder Fachkraft Schutz und Sicherheit zu absolvieren, Als Externer.
Welche Vorraussetzungen gibt es dafür? Ich find das im Inet einfach nicht.
MfG
Die "Externenprüfung" ist in §45 (2) BBiG geregelt.
Nach dieser Vorschrift ist zunächst als Voraussetzung vorgegeben, dass du mindestens "das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll."
Bedeutet
für die Fachkraft für Schutz und Sicherheit: Normalerweise 3 Jahre Ausbildungszeit bedeutet 4,5 Jahre Berufstätigkeit in diesem Beruf,
für die Servicekraft für Schutz und Sicherheit: Normalerweise 2 Jahre Ausbildungszeit bedeutet 3 Jahre Berufstätigkeit in diesem Beruf.
Als weitere Voraussetzung, unabhängig von den vorgenannten Voraussetzungen ist natürlich, dass du den Stoff der jeweiligen Ausbildung drauf hast...
Aber Zeiten zählen nur als Vollzeitkraft und keine als 400€-Kraft, oder?
Da bin ich überfragt.
Aus dem Bauch heraus würde ich jedoch auch denken, dass eine geringfügige Beschäftigung eher nicht dazu zählt.
Mit Bundeswehr hätt ich dann ingesamt 26 Monate, d.h. noch 10 Monate. Wenn die geringfügige Beschäftigung nicht anerkannt wird.
Mhh also kann man ja schonmal langsam anfangen zu lernen
Bundeswehr? Da würde ich aufpassen... was hast du da genau gemacht?
Genaue Auskunft zu diesem Thema kann dir die IHK geben, ich würd da einfach mal anrufen und nachfragen.