Werkschutz, externe Wachfirma?

  • Hallo Leute. Ich hab mal gelesen, daß seit ein paar Jahren JEDE Firma und öffentliche Institutionen einen externen Wachschutz beschäftigen müssen. Entspricht das der Wahrheit und wenn ja, wo kann man das nachlesen? Über zahlreiche Antworten wäre ich sehr dankbar

  • Das ist mir neu.


    Macht auch nicht wirklich Sinn. Je nachdem, was damit gemeint ist.


    Der Sicherheitsdienst ersetzt ja eigentlich nur eine Alarmanlage. Wenn ich eine Anlage habe, brauche ich gar keinen Sicherheitsdienst.


    Und bisher gilt immer noch, dass man eigene Mitarbeiter bestimmen kann, die dann noch nicht mal eine Ausbildung/Belehrung brauchen.


    Wir haben einen sehr wissenden Vorgesetzten. Gäbe es eine solche Info, würden wir es wohl schon wissen.

  • Grüss dich A.Raffel, willkommen hier auf dem Board :)


    Zitat

    daß seit ein paar Jahren JEDE Firma und öffentliche Institutionen einen externen Wachschutz beschäftigen müssen


    Selbstverständlich kann jede Firma auch eigene Mitarbeiter als Wachschutz etablieren. Es sind wirtschaftliche Gründe warum externe Firmen gewählt werden. Du schreibst dies hättest du "mal gelesen", wo wäre das gewesen?

  • Hallo und Willkommen auch von mir!!


    Die Eigentumssicherung begründet sich ursächlich in § 14 Grundgesetz. Dabei kann die Sicherung sowohl hoheitlich, als auch durch juristische oder natürliche Personen erfolgen. Ziel der Eigentumssicherung ist die Verhinderung, dass Unberechtigte in den Besitz des Eigentums gelangen, ihn beschädigen oder missbrauchen können.
    Der Eigentümer kann die Aufgabe der Eigentumssicherung auch an Fremde übertragen, die diese Aufgabe dann als Besitzdiener wahrnehmen.
    Von einem Muss der Übertragung dieser Aufgaben an externe Sicherheitsdienste ist mir nichts bekannt. Eine Reihe von Firmen unterhält aus verschiedenen Gründen einen eigenen Werkschutz oder ähnliches. Es sprechen jedoch eine Vielzahl von Gründen, nicht zuletzt Kostengründe) dafür, den Bereich Sicherheit „out zu sourcen“ und an externe Dienstleister zu übertragen.

  • Ich glaube, dass wir uns von der eigentlichen Frage entfernen, bzw. gar nicht dran sind. :hmm:
    Geht es @ A.Raffel nicht um die mögliche Pflicht einer jeden " Firma und öffentlicher Institution einen externen Wachschutz beschäftigen zu müssen?"

  • Für mich passen die Antworten schon.


    Um es aber kurz zu machen:


    Es gibt keine derartige Auflage in Form von Gesetzen oder Verordnungen.


    -----


    Es könnte allerdings firmenintern solche Bestimmungen geben (Mutterkonzern schreibt es vor, etc.) oder Versicherungen machen es zur Auflage. Aber dies ist halt nichts öffentliches.

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