Hi,
da ich derzeit öfters mich in meinem Auftrag mit Fahrkartenhändlern auseinandersetzen muss, welche auf den Bahnsteigen rumlungern. Mal eine Frage:
Welchen Tatbestand erfüllt das unauthorisierte Verkaufen von Fahrscheinen als Privatperson? Dabei lassen wir mal Fälschungen aussen vor.
Lieg ich damit richtig das es zum einen Anstiften zu einer Straftat (näml. Erschleichung von Dienstleistungen bzw. Betrug) ist?
Begründung: Käufer erwirbt Fahrkarte bei Verkäufer, welcher nicht authorisiert ist. Da aber in den Beförderungsbestimmungen steht, das ein Entgelt an den Verkehrsbetrieb zu entrichten ist, stellt dies eine Beförderungserschleichung da. Weil der Käufer das Geld zwar an den Verkäufer entrichtet hat, aber nicht an die Verkehrsbetriebe.
Was kommt noch dazu?