Handel mit Fahrkarten als Privatperson

  • Hi,


    da ich derzeit öfters mich in meinem Auftrag mit Fahrkartenhändlern auseinandersetzen muss, welche auf den Bahnsteigen rumlungern. Mal eine Frage:
    Welchen Tatbestand erfüllt das unauthorisierte Verkaufen von Fahrscheinen als Privatperson? Dabei lassen wir mal Fälschungen aussen vor.


    Lieg ich damit richtig das es zum einen Anstiften zu einer Straftat (näml. Erschleichung von Dienstleistungen bzw. Betrug) ist?
    Begründung: Käufer erwirbt Fahrkarte bei Verkäufer, welcher nicht authorisiert ist. Da aber in den Beförderungsbestimmungen steht, das ein Entgelt an den Verkehrsbetrieb zu entrichten ist, stellt dies eine Beförderungserschleichung da. Weil der Käufer das Geld zwar an den Verkäufer entrichtet hat, aber nicht an die Verkehrsbetriebe.


    Was kommt noch dazu?

  • kann das mit vertreiben von Falschgeld verglichen werden ?


    ich denke nicht, da keine Strafe ohne Gesetz!


    ansosten wird der bestraft der eine Straftat begeht.....
    auch hier sehe ich dann nur Betrug auf den ersten Blick, falls man den Eindruck erwägt gültige Fahrkarten zu verkaufen.


    Da Lidl verkauft auch und ich denke diese Karten kann ich dann auch wieder weiter verkaufen.
    wiki
    http://de.wikipedia.org/wiki/Bef%C3%B6rderungserschleichung

  • Du schreibst selbst, "Fälschungen lassen wir mal aussen vor".


    Die Fahrkarten, die ein Privatmensch am Bahnsteig verkauft, sind also echt.
    Wir können also davon ausgehen, dass diese Fahrscheine bei der Bahn gekauft wurden.


    Zitat

    Weil der Käufer das Geld zwar an den Verkäufer entrichtet hat, aber nicht an die Verkehrsbetriebe.


    Die Bahn hat das Geld bereits vom Verkäufer...


    Ich hab auch schon ein gekauftes aber nicht mehr benötigtes Ticket am Bahnhof privat verkauft. Hat für mich mehr gebracht als wenn ich es bei der Bahn zurückgegeben hätte...


    Betrug oder Leistungserschleichung liegt da nicht vor. Zumindest nach meinem Dafürhalten nicht.

  • Die Übertragung der Fahrkarten ist meines wissen per "beförderungsbedinungen" untersagt... Auf welcher rechtlichen ebene die stehen is mir gerade nicht bewusst.


    Aber seperate Straftaten würde mir jetzt evtl beim käufer der punkt des "Hehlers" einfallen aber ka ob das gerichte schon abgeklopft haben da der spielraum dafür ja doch bei fahrkarten eher sehr eng is.

  • Die Beförderungsbedingungen würden der Bahn höchstens die Möglichkeit geben, zivilrechtlich gegen den Verkauf vorzugehen und ggf. die Verwendung durch den Käufer auszuschließen. Sprich: Ist die Fahrkarte nicht von einem autorisierten Händler verkauft worden, ist sie nicht als Fahrschein gültig.


    Problem dabei: Wie will man das später herausfinden, ob die Karte nun von einem solchen autorisierten Händler (gibt ja auch DB-Agenturen, Reisebüros, LIDL wurde auch schon genannt) verkauft wurde oder nicht? Die Dinger sind nicht unbedingt personalisiert...


    Hehlerei? Wie kommst darauf?

  • Verändert sich die rechtliche Ansicht, wenn die verkaufende Person öfter angetroffen wird mit mehreren Fahrkarten? Stichwort Gewerbegesetz


    Hatten die Situation das die Person, Fahrkarten mehrmals verkaufte auf dem Bahnsteig. Und diese Person hatte mehrere dabei, immer.
    Gelöst haben wir es schlussendlich damit, mit mehreren Anzeigen wegen Hausfriedensbruch. (Also jedes Mal Antreffen/weil Hausverbot)

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