Hallo :police: Willkommen auch aus NRW
Ich freue mich immer ??ber deine Postings hier im Forum
Auf jeden Fall werde ich sicherlich wen du nichts dagegen hast die eine oder andere Frage an dich richten
Bereich § 31 und §35 Waffengesetz sowie §32 StGB angelehnt §227 BGB
Waffengesetz
- grenniw
- Erledigt
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Gerne :grin:
[url=http://www.bmj.bund.de/jur.php?waffg_2002,35]§ 35 WffG[/url]
Hier schon mal die rechtlichen Grundlagen zu den von dir angesprochenen § :smiley:
Und wen es interessiert - hier noch die Kostenverordnung zum WaffG:
Aber vielleicht sollte einer der Admins diesen Beitrag dann nach WAFFENRECHT verschieben; dann h?¤tten mehr Leute etwas von der Schreibe :o
>>> Titel?¤nderung von daffi, nach dem Verschieben <<<