Waffengesetz

  • Hallo :police: Willkommen auch aus NRW
    Ich freue mich immer ??ber deine Postings hier im Forum
    Auf jeden Fall werde ich sicherlich wen du nichts dagegen hast die eine oder andere Frage an dich richten
    Bereich § 31 und §35 Waffengesetz sowie §32 StGB angelehnt §227 BGB

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  • Gerne :grin:


    § 31 WffG


    [url=http://www.bmj.bund.de/jur.php?waffg_2002,35]§ 35 WffG[/url]


    § 32 StGB


    § 227 BGB


    Hier schon mal die rechtlichen Grundlagen zu den von dir angesprochenen § :smiley:


    Und wen es interessiert - hier noch die Kostenverordnung zum WaffG:


    WaffKostV


    Aber vielleicht sollte einer der Admins diesen Beitrag dann nach WAFFENRECHT verschieben; dann h?¤tten mehr Leute etwas von der Schreibe :o



    >>> Titel?¤nderung von daffi, nach dem Verschieben <<<

    Einmal editiert, zuletzt von daffi ()