Befähigungsnachweis BGV c7 HF-Bewachung Lehrgänge?????

  • hallo an alle da drausen,


    Kann mir jemand sagen wo man in Baden-Württemberg vielleicht auch speziell im südlichen Raum bzw. Bodenseegebiet einen Lehrgang / Unterweisung für HF-Bewachung machen kann? genauer gesagt wo kann ich den Befähigungsnachweis §15 BGV c7 machen? Ich suche wie ein bekloppter das Internet durch und finde nur ein Ausbildungscentrum weit hinter Berlin. Das kann doch nicht die einzige möglichkeit sein. Einige von euch die als Hundeführer tätig sind müssen doch auch die Schulung irgentwo gemacht haben. Zudem ist doch der Befähigungsnachweis jährlich nachzuholen!!!


    Wär für seriöse Antworten echt dankbar :hail:

  • sorry aber ich muss noch was hinzufügen,


    Ich bin jetzt total verwirrt was das Thema Hundeführer angeht ?(


    Ich lese hier gerade einen Beitrag vom März 2011 von marcus6977, er wollte eigentlich das selbe wissen wie ich.


    "Kaderlid" meinte dazu es gibt mommentan keine Ausbildungen bzw. Grundausbildungen zum HF. Und man sei auch rechtlich nicht dazu verpflichtet dies nachzuweisen.Was mich jetzt so verwirrt ist folgendes: laut BGV c7 §15 Hundeführer, heist es wie folgt: Die Befähigung zum Hundeführer setzt eine entsprechende Ausbildung und den erfolgreichen Nachweis hierüber voraus.Die Befähigung kann Betriebsintern oder einem von ihm beauftragten Sachkundigen nachgewiesen werden. und ist mindesten jährlich nachzuweisen.So und Jetzt????was für eine Ausbildung?und wasfür ein stück Papier soll mir ein sogenannter Sachkundiger den austellen?und wo?und bei welcher Behörde?

  • Mahlzeit.


    Da gibt es zwei Möglichkeiten.

    • Du bist in einer Firma beschäftigt, die eine eigene Hundestaffel unterhält. Die Hunde sind dann Eigentum der Firma und die Firma hat einen Mitarbeiter der für die Ausbildung der Hundeführer und Hunde zuständig ist. In der Regel sind das ehemalige Diensthundeführer von Behörden. Oder Hundeführer die im privaten Bereich als Schutzdiensthelfer oder Leistungsrichter tätig sind. Und/oder haben bei der BG die Seminare "Hundeführerausbilder I u. II" erfolgreich besucht.
    • Der Hund ist Dein Eigentum und du kümmerst Dich Privat um die Ausbildung und Prüfungen (SV Verein
    • Es gibt Anbieter in der Diensthundeausbildung, die die Hundeführer und die Hunde Schulen/Ausbilden. Einsatztechiken, Recht usw. Die Prüfung wird aber bei einem Verein abgelegt wird.

    Da sehr wenige Firmen Punkt 1. haben, wird in der Regel Dein Engagement gefragt sein. Denn die BH(Begleithundeprüfung) sowie die VPG 1-3 (ehemals SchH 1-3) werden als Prüfung anerkannt.


    Es gab mal bei der IHK einen Fortbildungslehrgang zum IHK geprüften Diensthundeführer, ob der aber noch angeboten wird......kann ich leider nicht sagen.


    Ich hoffe ich konnte Dir helfen.


    Kollegiale Grüße
    Reinhard

  • Reinhard ich sag mal vielen dank für die infos :hail:


    hat mir wenigstens ein bischen weitergeholfen. Aber ich muss schon sagen , da ist wohl seit längererzeit handlungsbedarf. Echt schade das es da so wenige Ausbildungsmöglichkeiten gibt,wenigstens seminare oder ähnliches könnte doch die ihk oder eher der verband für sicherheit in der wirtschaft anbieten.


    hab da auch was von einem neuen diensthunde bundesverband gelesen, aber dieser ist leider erst im aufbau :wacko: das wären eigentlich die richtigen leute für so ein unterfangen. Mit glück bieten die vieleicht solche schulungen irgentwann mal an, sinnvoll wärs allemal!!!!

  • "Kaderlid" meinte dazu es gibt mommentan keine Ausbildungen bzw. Grundausbildungen zum HF. Und man sei auch rechtlich nicht dazu verpflichtet dies nachzuweisen.

    Die BGV C 7 ist als autonomes Recht i.S. des § 15 SGB VII erlassen worden, sie hat daher Gesetzescharakter. Daraus ergibt sich, daß es sehr wohl eine rechtliche Verpflichtung gibt, die Befähigung zum Hundeführer nachzuweisen.


    Ein Verstoß gegen diese Nachweispflicht ist bußgeldbewehrt (§ 28 BGV C 7).

  • aaaahhhaaaaaa..... interesant.


    so und wenn mir jetzt noch jemand genauer sagen kann wo ich diesen befähigungsnachweis erbringen kann und vorallem wo ich einen lehrgang zum befähigungsnachweis hundeführer machen kann, wär ich super zufrieden. :thumbup:


    ich könnt wetten das nicht mal die hälfte von diensthundeführern diesen nachweis hatt. weil kein mensch so wirklich durchblickt was da eigentlich sache ist. ausgenommen dhf von behörden.


    mich verwirrt das alles, schliesslich möchte ich mich ja auch nicht strafbar machen. aber so wie es ja ausschaut ist lediglich die begleithunderüfung die einzige möglichkeit für den hundeführer etwas nachzuweisen.und die finde ich für das bewachungsgewerbe eindeutig zu lasch!!!! dann bliebe wohl nur noch die schutzhundprüfung, in wie weit da der hundeführer mit geprüft wird weis ich nicht da kenne ich mich zu wenig aus. aber ist mir auch nich wichtig da mein hund nicht geprüft werden muss! (Meldehund) aber ich als führer soll ja auch einen nachweis erbringen. ganz schön kniffelig das ganze ?(

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