Beiträge von Nemere

    "Kaderlid" meinte dazu es gibt mommentan keine Ausbildungen bzw. Grundausbildungen zum HF. Und man sei auch rechtlich nicht dazu verpflichtet dies nachzuweisen.

    Die BGV C 7 ist als autonomes Recht i.S. des § 15 SGB VII erlassen worden, sie hat daher Gesetzescharakter. Daraus ergibt sich, daß es sehr wohl eine rechtliche Verpflichtung gibt, die Befähigung zum Hundeführer nachzuweisen.


    Ein Verstoß gegen diese Nachweispflicht ist bußgeldbewehrt (§ 28 BGV C 7).