Hallo Foum,
ich habe zwar durch die Forumsuche schon einige Dinge gefunden, muss mich aber trotzdem mit einem neuen Beitrag an Euch wenden.
Konkret geht es um die Eingruppierung in Tarifgruppen 2.0.12, 2.0.15 und 2.019 nach Lohntarifvertrag 2009 NRW.
Ich habe ein Stammobjekt und ein Springerobjekt für Notfälle / Urlaubsvertretungen etc.
In meinem Stammobjekt werden nach meiner Meinung die Vorraussetzungen nach 2.0.19 erfüllt. Eingruppiert bin ich aber bei 2.0.15. Telefonzentrale ist hier definitiv gegeben, da wir im Dienst die einzigen Ansprechpartner per Telefon sind und alle Anrufe im Objekt bei uns landen. Außerdem stellen wir auch Telefonate durch. Überwachung technischer Anlagen ist auch gegeben (Videoüberwachung, BMZ, EMA manuell scharf / unscharf schalten).
Dazu kommen Rundgänge und andere kleinere Dienstleistungen.
In meinem Springerobjekt sieht das ganze so aus, dass eine Eingruppierung nach 2.0.12 erfolgt, obwohl Ein- und Ausgangskontrollen von Personen und KFZ / LKW erfolgen.
Dazu kommt eine Videoüberwachung und Bedienung der BMZ. Die restlichen Bedingungen (Erste Hilfe & Brandschutz) sind nach 2.0.15 mit "kann" formuliert und wiedersprechen nicht der Einrupperiung in 2.0.15. Dieser Aufassung hat sich auch das Landesarbeitsgericht Köln in einem abschließenden Urteil Ende 2008 angeschlossen.
Für Interessierte: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…547_08urteil20080918.html
Auf Grund dieser Sachlage müsste eine Eingruppierung mind. in 2.0.15 erfolgen. Leider bin ich mir nicht bei der Definition einer Telefonzentrale sicher. Im Springerobjekt werden keine Anrufe verbunden, wir sind allerdings für verschiedene Firmen per Telefon auskunftpflichtig. Außerdem müssen wir im Notfall die Geschäftsführung etc. verständigen. Gilt sowas schon als Telefonzentrale?
Ich bin mir im klaren, dass hier keine Rechtsberatung stattfinden kann und darf. Ich bin mehr an Euren Erfahrungen / Meinungen interessiert! Der Betriebsrat kennt wohl die Problematik, kann aber nach eigener Aussache, welche mir über mehre Ecken zugetragen wurde, wohl nicht soviel machen oder will nichts machen...... Die Kollegen haben Angst um Ihren Job bzw. glauben, dass Sie bei "Aufmucken" an andere Objekte versetzt oder gekündigt werden. Selber sehe ich das ganze etwas anders und möchte im Notfall auch alleine etwas unternehmen.
Anmerkung: Ich bin bei einem der größeren Unternehmen in NRW.
Daher:
- Was sind die Vorraussetzungen für eine Telefonzentrale?
- Habt ihr Euch schon mal in einer ähnlichen Lagen befunden? Wie seit ihr vorgegangen, ohne gleich den Anwalt einzuschalten?
Schon mal vielen Dank!