Lohnfortzahlung an Feiertagen

  • Meine Freundin arbeitet bei K??tter.


    Normalerweise kenn ich das so, dass Mitarbeiter die an Feiertagen ihre Arbeitskraft zur Verf??gung stellen aber
    nicht arbeiten k??nnen, weil das Objekt nicht zu besetzen ist eine Verg??tung bekommen, die der enspicht,
    die man f??r den Tag normalerweise bekommen h?¤tte.
    Ihr wisst was ich meine?
    Nun, als meine Freundin nachgefragt hat, hat sie zu h??ren bekommen, dass es sowas zwar gibt aber nicht bei K??tter
    und wenn ihr das nicht passen w??rde, w?¤re das kein Problem, denn dann k??nne sie sich einen anderen Job suchen!


    Wisst ihr was genaues dar??ber?


    Vielen Dank f??r eure Hilfe!!!!

  • Da w?¤re eigentlich zuerst einmal der Gang zum Betriebsrat angezeigt. In der Regel ist es auch damit getan! Vermute mal, da hat jemand neu in der Fa. angefangen, da wird dann erstmal erstmal etwas "geblockt". Sollte allerdings das weiter gehen, so nach dem Motto "dann k??nne man sich einen anderen Job suchen" dann ist der Gang zum Anwalt angesagt. Die Arbeitsgerichte freuen sich immer ??ber solche einfachen F?¤lle!


    Die Lohnfortzahlung an Feiertagen greift ein, wenn ein Arbeitstag auf einen gesetzlichen Feiertag f?¤llt. Gem?¤?? § 2 Entgeltfortzahlungsgesetz hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Entgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten h?¤tte. Siehe auch unter Lohnausfallprinzip.