Diensthundeführer/innen
Mensch und Hund eine oft unschlagbare Kombination.
Der Einsatz als Hundeführer(in) im privaten Sicherheitsgewerbe ist nach DGUV V23, § 15 an eine Ausbildung mit Nachweis gebunden. Dabei geht es um die Befähigung des Hundeführers / der Hundeführerin, nicht des Diensthundes selbst.