Veranstaltungsdienst und -schutz
Veranstaltungsdienst und Schutz besteht aus Tätigkeiten wie Einlasskontrolle, Taschenkontrollen, Abnahme und Verwahrung von bei der Veranstaltung nicht zugelassenen Gegenständen. Dazu Parkplatzeinweiser, Verhindern von Auseinandersetzungen, Brandschutz, Freihalten von Notausgängen und Rettungswegen, Hausordnung durchsetzen