Link-Einträge mit dem Tag „GSSK“

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte (IHK) sichern Personen und schützen Objekte, Anlagen oder Wertgegenstände. Sie beurteilen erkennbare Gefährdungspotenziale und leiten daraus Maßnahmen zur Sicherung und Gefahrenabwehr ab. Dabei setzen sie auch technische Systeme und Anlagen ein, z.B. Alarmanlagen oder Überwachungseinrichtungen.

Im Objekt- und Anlagenschutz besteht ihre Aufgabe darin, Einbrüche, Werkspionage, Brände oder Überfälle zu verhindern oder abzuwehren. Sie überwachen den Publikums- und Transportverkehr, führen Kontrollgänge durch oder beobachten Räumlichkeiten und Gelände mithilfe von Überwachungskameras und -bildschirmen. Im Streifen- und Verkehrsdienst führen sie beispielsweise Gepäck- und Personenkontrollen durch und überprüfen Fahrscheine. Im Veranstaltungsdienst gewährleisten sie die Sicherheit der Besucher und Künstler und verhindern Schäden am technischen Equipment, an Ausstellungsstücken und Gebäuden. Sie führen Eingangskontrollen durch, erteilen bei entsprechendem Anlass Besuchern Platzverweise und halten Verkehrs- und Fluchtwege frei. Bei Werttransporten transportieren sie Bargeld, Wertpapiere und Wertgegenstände in speziell dafür ausgerüsteten Fahrzeugen. Im Personenschutz begleiten sie beispielsweise Politiker/innen, Musiker/innen oder Schauspieler/innen und schirmen diese z.B. gegen allzu enthusiastische Fans ab.