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34a Sachkunde

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO wird durch die örtliche IHK durchgeführt, sie ist in einen schriftlichen Teil von 120 Minuten sowie einen mündlichen Teil (Einzel- oder Gruppenprüfung, 15 Minuten je Teilnehmer) aufgeteilt. Die Sachkundeprüfung ist erforderlich für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlichem öffentlichen Verkehr (beispielsweise Fußgängerzonen, öffentliche Parks) oder Einkaufszentren (sog. Citystreifen), für Kaufhausdetektive (Schutz vor Ladendieben) oder Türsteher/Einlasskontrolle bei gastgewerblichen Diskotheken oder bei Tätigkeit in Leitender Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften/Erstaufnahmeeinrichtungen und Leitender Funktion bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen. Ebenso wird die Sachkundeprüfung zwingend vorgeschrieben für Inhaber (Einzelinhaber) einer Bewachungsfirma oder Geschäftsführer einer GmbH, welcher für die Durchführung von Bewachungsaufgaben zuständig ist.

Inhalte der Sachkundeprüfung

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,
  • Bürgerliches Gesetzbuch,
  • Straf- und Verfahrensrecht,
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste,
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen und interkulturelle Kompetenz
  • Grundlagen der Sicherheitstechnik.
  • Gewerberecht
  • Datenschutz
  • Umgang mit Verteidigungswaffen
  • Betäubungsmittelstrafrecht