Beiträge von Produzier misch nit

    wenn du den Job erst vor kurzem angetreten hast kann ich sehr wohl verstehen das du nicht mit streikst ( würde ich dann wohl auch nicht)


    Abr ich polter hier nicht rum (Kollege aus Berlin) ich versuche nur die Kolleginnen und Kollegen wach zu rütteln.


    In dem du sie (fast) alle hier anfärhst? wach rütteln kann man, und sollte man auch auf eine andere Art und Weise machen. Und hier daffi an zu greifen in dem er Beiträge gelöscht hat, finde ich auch nicht gerade die feine englische Art, wo die Kollgen hier hingegangen sind und dich darauf hingewiesen haben das wir auf Seite 2oder3 sind, bzw. wir gerade in einen anderen Thread uns befinden. Vieleicht sollte man die Thread´s zusammen fügen damit die unstimmigkeiten auf hören. Auch ich versuche auf der arbeit die Kollegen zu animieren das sie mit streiken, aber was würdest du machen wenn man dir sagt klip und klar ich habe angst das ich dann meinen "Job" verliere willst die dann mit den knueppel1 hin jagen?

    Genau so ist es, Das sich etwas bewegt hat man schon mitbekommen, und nicht mitbekommen bezog sich halt auf den "Fotos" und auf nichts anderes.


    Und das man gestern einen Job anfängt und übermorgen streiken geht sollte auch klar sein. Aber na ja sagen wir mal besser nichts mehr dazu. :D

    1% vom Bruttogehalt ist natürlich viel :D


    Ich hätte mich gestern gerne hingestellt und mit gestreikt, natürlich ist auch nicht schön das nicht viele vor Ort gewesen sind.


    Und die sogenannten Arschkriecher die gibt es halt zu genüge, leider :( und es hat keiner (ich auch nicht) gesagt das man mit seinen Lohn zufrieden ist.


    "Ich bin es nicht"

    :thumbup: :thumbup: :thumbup:


    Ich bin auch dabei den einen oder anderen dazu bewegen sich dafür ein zu setzen das es mehr gibt. Alle sind am ;( das sie nur noch den Mindestlohn bekommen von 8,23€ wollen kündigen sich was neues suchen. Aber sich dafür einsetzen das sich endlich mal etwas bewegt und sich mehr auf tun um dagegen vor zu gehen, sind die nicht in der Lage dazu. :mecker: :mecker:


    Trotzdem werde ich nicht aufgeben. ;)

    Das möchte ich dann gerne Schwarz auf Weiß sehen das man Tierabwehr Spray auch in der Notwehr benutzen kann und darf.


    Also im §32StGB steht davon nichts drin.


    Die Raucherbereiche sind doch als seuche klar Gekenntzeichnet, und da steht doch auch nicht nur für raucher die mit ihm Regiovekehr fahren. Und in der Hausordnung steht davona uch nichts.


    Zeig es mir das man Tierabwehrspray auch in der Notwehr benutzen darf.


    Zitat aus dem Waffenrecht.


    Reizstoffsprühgeräte


    Reizstoffsprühgeräte mit einem Zulassungszeichen vom BKA sind für Personen ab 14 Jahren erlaubt.
    Trägt ein Reizstoffsprühgerät keine Zulassung, so handelt es sich um ein verbotenen Gegenstand


    Nach der derzeitigen Rechtslage unterliegt sog. Tierabwehrspray nicht dem Waffengesetz. Tierabwehrspray muss als solches eindeutig gekennzeichnet sein. Ein Hinweis, das die Verwendung gegen Personen nicht erlaubt ist, ist Vorschrift.
    Fehlt dieser Hinweis, so handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand.

    Also das Tierabwehrspray würde ich da lassen wo es ist. In der Tasche (aussgenommen ein Hund greift mich an).


    Und so ein Fass auf zu machen nur weil jemand neben den Raucherbereich raucht würde ich auch lassen, Leute wir sprechen hier über dass rauchen in nicht gekenntzeichneten Bereich am Bstg. und wenn ich so ein Fass auf machen möchte, dann stell ich mich an der Bahnhofshalle hin und kontrolliere alle Personen die, die zum Bstg. möchten oder einfach nur durch laufen. Da kann ich mich dann richtig lercherlich machen.


    Sie soll erst einmal die nötigen Qualifikationen (falls nicht vorhanden) machen, und sich dann mal bewerben und abwarten was passiert. Hat man alles geschafft, stiefelt man zum Dienst und schaut sich das an, und spricht mit den erfahren Kollegen. Ich glaube nicht das man auf eine Rambonummer stolz ist seitens der DBS.


    Und wer da den Helden spielen möchte gegenüber einer Gruppe von 6 Personen, bitte schön soll er das machen. Nur hinterher nicht wundern wenn man mit dem RTW mitgenommen wird.

    Erst einmal Herzlich Willkommen hier im Forum.


    Zu 1.


    Rauchen im nicht gekenntzeichneten Bereich am Bstg. (Bahnsteig) klar verstoß gegen die Hausregeln/Hausordnung. aber da einen Fass auf zu machen und die Cops in Blau rufen würde ich nicht machen. Klar kann man den/die jenigen/jenige darauf hinweisen in den Bereich zu rauchen und dann weiter gehen. Man macht sich bei diesen Punkt schnell lecherlich.


    Zu 2.


    Wenn du und dein Teamkollege Körperlich in der Fassung bist ein zu greifen könnte man das tun, aber würde ich die Finger von lassen der Schuss kann auch nach hinten los gehen "Eigensicherung geht vor" also Sehen, Beobachten und Melden ist die bessere Variante.


    Zu 3.


    Also so wie ich das sehe, und verstanden hab ist kein Zug in Sichtweite, begeben wir uns in einer OwiG klar hingehen ansprechen ganz schlimm mit dem Finger wackeln, ich würde nicht einmal den Ausweis verlangen dieses Recht kann die BuPol sich heraus nehmen, auch gilt beobachten und melden, Eigensicherung geht vor. Kommt ein Zug angefahren und der TF muss den Knüppel rumreißen, sprich eine Notbremsung einleiten sprechen wir von einer Straftat Gefährlicher eingriff in den Schienen und Bahnverkehr dann habt ihr das recht auch die nach §127 StPO da auch frischer Tat betroffen und verfolgt der vorläufigen Festnahme, aber auch hier BuPol anrufen meldung machen die kommen dann und regeln alles weitere.


    Zu 4.


    Bestimmend aber höfflich sollte jeder sein. Denn so wie man es in den Wald schreit so schallt es auch wieder heraus. ;)



    Desweiteren gebe ich colle recht, warum Interessiert dich das jetzt schon? und ich würde dir da empfählen sich nach den Kollegen zu richten wie die es Handhaben, und danach verfahren. Probier es erst mal mit der Bewerbung und alles weitere wird sich dann zeigen, denn eins kann ich dir jetzt schon sagen Rambos benötigt die DBS nicht.

    Gut wenn man aus Gesundheitsgründen eine gewisse Menge zu trinken zu sich nehmen muss, sollte dann allen klar sein das es auch irgendwann raus muss.


    Dies ist auch die beliebteste Ausrede der Kollegen die top fit sind um mal ebend schnell in der Toilette eine rauchen zu können. Sollte dich dann nicht wundern wenn der ein oder andere EL es dir dann nicht abnimmt. Fakt ist verspührt man den drang zur Toilette, ist kein EL in sicht, kurz den Kollegen bescheit geben und dann den Weg zur Toilette gehen.


    Das mit der Kleidung, wenn du nicht bereit dazu bist und die Firma vornherein sagt wir stellen es nicht, musst dich dann halt so anziehen das es passt.

    Nach dem Luftsicherheitsgesetz (§ 5 Abs. 5 LuftSiG) kann die
    Luftsicherheitsbehörde – das ist unter anderem das
    Bundespolizeipräsidium in Potsdam – „geeigneten Personen” als
    „Beliehenen” bestimmte Aufgaben bei der Durchführung der
    Sicherheitsmaßnahmen, also der hoheitlichen Aufgaben der
    Luftsicherheitskontrollen, übertragen. In der Praxis bedeutet das, dass
    die Bundespolizei seit Jahren jeden frei werdenden Arbeitsplatz eines
    bundeseigenen Luftsicherheitskontrolleurs nicht mehr neu besetzt,
    sondern nur noch an einen privaten Sicherheitsdienst vergibt und dessen
    Mitarbeiter auf Stundenbasis „beleiht”.




    „Sie nennen diese Beschäftigten „Beliehene“, aber ihr Status ist
    sogar noch schlechter als der mancher Leiharbeiter. Während es
    Wirtschaftsunternehmen gesetzlich untersagt ist, Leiharbeiter auf
    Dauerarbeitsplätzen einzusetzen, schert sich die Bundesregierung darum
    überhaupt nicht und verleiht ihre Arbeitsplätze dauerhaft an
    „Beliehene““, so Josef Scheuring, Vorsitzender der GdP Bundespolizei.



    Quelle: http://www.cop2cop.de/2013/02/…uftrag-der-bundespolizei/